Klima-Ziel: Klimaanpassung
Ziel 2030 für die Gemeinde
10 % der öffentlichen Flächen sind Biodiversitätsflächen
„Biodiversitätsflächen“ sind Flächen im Zuständigkeitsbereich der Gemeinden, auf denen biodiversitätsfördernde Maßnahmen gesetzt werden.
Im Zuständigkeitsbereich der Gemeinden liegen alle öffentlichen Räume, wie beispielsweise ...
- Parks, öffentliche Grünräume, Parkplätze und Vorplätze,
- Gemeindewälder, Spielplätze, öffentliche Erholungsräume,
- Gemeindestraßen inkl. Verkehrsinseln, Straßenbegleitgrün,
- Betriebsareale gemeindeeigener Unternehmen sowie Einrichtungen wie Gemeindezentren, Rathäuser, Kindergärten, Schulen, Stadtwerke, Bauhöfe, ggf. Pflege- und Pensionistenheime.
Biodiversitätsfördernde Maßnahmen wären beispielsweise:
- Anlage von Blumenwiesen, Blühflächen oder naturnaher Gärten,
- Pflanzung von Einzelbäumen, Baumgruppen, Alleen oder Hecken
- Entsiegelung von Parkplätzen und sonstiger verbauter Flächen
- Renaturierungsmaßnahmen (Fließgewässer, Feuchtwiesen, Feuchtbiotope…)
- Anlage von Teichen, Feuchtbiotopen oder Versickerungsmulden
- naturnahe Gestaltung von Retentionsbecken
- Dach- oder Fassadenbegrünung oder sonstige Begrünungsmaßnahmen (bei öffentlichen Gebäuden)
- Pflanzung von klimafitten Wäldern
- Zulassen von „Gstettn“ mit Spontanvegetation
- angepasstes Mähmanagement bei Straßenböschungen
- naturnahe Spielgeländegestaltung
Zielerreichung 2030 für die Gemeinde
Auf folgender interaktiven Karte können Sie ablesen, wie viel Prozent die jeweilige Gemeinde im Jahr 2022 bereits erreicht hat. 100% bedeutet, dass das Ziel für das Jahr 2030 erreicht wurde und wird durch eine grüne Farbe ausgewiesen.
Wie kann Ihre Gemeinde zum Ziel beitragen?
Tipp: Erheben Sie die öffentlichen Flächen und den Anteil der Biodiversitätsflächen an den öffentlichen Flächen
- klimafit-noe.at: Angebote zur Klimaanpassung für Gemeinden
- Naturland NÖ: Biodiversität und Förderung der Artenvielfalt
- Wir für Bienen: Schaffen Sie Lebensräume für Wildbienen
- klimafit-noe.at: Klimafitte Naturräume