Schritt für Schritt zu Ihrer PV-Anlage
Produzieren auch Sie zu Hause Ihren eigenen Strom durch die Nutzung der Sonnenenergie – einfach und kostengünstig. Eine Photovoltaikanlage ist zudem emissions- und wartungsarm.
9 Schritte zur eigene PV-Anlage (für Privatpersonen)
Strom ist die am vielseitigsten verwendbare Energieform in unseren Haushalten. Mit einer Photovoltaik-Anlage können Sie einen Teil des benötigten Stroms klimaschonend selbst erzeugen. Wir haben für Sie in wenigen Schritten zusammengefasst, wie Sie zu Ihrer PV-Anlage kommen und was Sie beachten müssen.
1. Rahmenbedingungen abklären
- Platzverhältnisse, Zustand und Ausrichtung der Dachflächen, Verschattungselemente etc. prüfen
- Stromverbrauch im Gebäude erheben (Jahresabrechnung)
- Überlegungen zum Stromspeicher anstellen
- Wirtschaftlichkeit bedenken
- ggf. Zustimmung von MiteigentümerInnen einholen
Bitte beachten Sie die „Verpflichtung zur Errichtung von Photovoltaikanlagen“ laut NÖ Bauordnung bei Neu- und Zubauten (§ 66a NÖ BO 2014). Folgende Punkte (Auszug) der NÖ Bauordnung gelten auch für Privatpersonen:
- Photovoltaikanlagen müssen auf Neu- und Zubauten im Bauland errichtet werden, wenn diese größer als 300 m² sind.
- Die PV-Modulfläche muss zumindest 25 % der überbauten Fläche betragen oder
- Es muss möglich sein, dass auf 50 % der solartechnisch geeigneten Dachflächen nachträglich ohne größere Umbauten eine Photovoltaikanlage errichtet werden kann. Was solartechnisch geeignete Dachfläche sind, können Sie im § 66a „Verpflichtung zur Errichtung von Photovoltaikanlagen“ (Absatz 5) in der NÖ Bauordnung finden.
- Photovoltaikanlage müssen auf Gebäuden errichtet werden, wenn auf diesen Klimaanlagen mit einer Nennleistung von jeweils mehr als 12 kW errichtet werden (Mindestgröße der PV-Anlage siehe NÖ Bauordnung).
Für eine erste grobe Planung steht Ihnen der SonnenKlar PV-Rechner des Bundesverbands Photovoltaic Austria kostenfrei zur Verfügung.
2. Anlagenplanung über eine Fachfirma
- Angebot(e) einholen
3. Genehmigungen abklären
- PV-Anlagen sind auf Gebäuden (Bauland und Grünland) bis 1.000 kW melde-, anzeigen- und bewilligungsfrei
- Spezialfall (betrifft Bauordnung): bei denkmalgeschützten Gebäuden wird eine Genehmigung durch das Bundesdenkmalamt benötigt
Der Genehmigungsleitfaden des Landes Niederösterreich fasst die wichtigsten Bewilligungs-, Genehmigungs- und Anzeigenverfahren übersichtlich zusammen.
4. Netzzugang beim Netzbetreiber ansuchen
- Hinweis: Die Zählpunktnummer des Bezugs unterscheidet sich von jener für die Einspeisung. Der Einspeisezählpunkt ist beim Netzbetreiber zu beantragen. Es wird kein weiterer Zähler/Smart-Meter benötigt.
- Über das Kundenportal der Netz NÖ oder die Website der Wiener Netze können Sie Ihren Netzzugang beantragen.
- Für Anlagen bis zu 30 kW sollte dies im Regelfall problemlos erfolgen. Es ist hierfür noch kein Elektriker/keine Elektrikerin notwendig. Für die Beantragung des Zählpunkts braucht man die Adresse des Standorts sowie die elektrotechnischen Daten des Wechselrichters.
- Wenn Ihre PV-Anlage nicht größer als 11 kW ist, erhalten Sie innerhalb von 72 Stunden eine Rückmeldung bezüglich des Netzzugangs.
- PV-InstallateurInnen haben ebenfalls Zugang zum Kundenportal der Netz NÖ und können Sie bei Bedarf bei der Beantragung unterstützen.
5. Finanzierung organisieren
- Wenn Sie eine Finanzierung für Ihre PV-Anlage benötigen, empfehlen wir, sich zeitgerecht darum zu kümmern.
- Für PV-Anlagen bis 35 kWp muss nicht mehr um eine Förderung angesucht werden. Seit Jänner 2024 gilt die Umsatzsteuerbefreiung für PV-Anlagen von Privatpersonen.
6. Auftragsvergabe an Fachfirma
- Beauftragung der Fachfirma auf Basis der eingeholten Angebote aus Punkt 2, achten Sie dabei auf die (unterschiedlichen) Produktpositionen.
- Vertragsbedingungen genau lesen und auf die Produktkosten und Wirtschaftlichkeit achten!
7. Stromabnahmevertrag verhandeln
- Es gibt diverse Firmen, die elektrische Energie abnehmen.
- Ihren Stromabnehmer können Sie frei wählen: Gute Konditionen erhalten Sie meist von Ihrem Energielieferanten. Einen Tarifkalkulator (E-Control) finden Sie online.
8. Installation der Anlage
- Die Fachfirma muss mittels Inbetriebnahmeprotokoll nachweisen, dass die PV-Anlage allen Vorschriften und Regelungen entspricht. Das Protokoll ist für den Netzanschluss erforderlich.
9. Inbetriebnahme durch den Netzbetreiber
- Der Netzbetreiber prüft die ordnungsgemäße Installation der PV-Anlage und schließt diese dann ans Netz an, wenn ein Stromabnahmevertrag vorhanden ist (siehe Punkt 7).
Grenzwerte für Ihre PV-Anlage
Folgende Grenzwerte gelten für PV-Anlagen:
- Kleinstanlagen (Steckdosenanlagen) bis 800 W (0,8 kW) sind – wie alle anderen Anlagen - beim Netzbetreiber anmeldepflichtig
- ab 15 kW wird die Verbrauchsanlage auf Leistungsmessung umgestellt – Achtung: Erhöhung der Netzgebühren für Verbrauch erfolgt nur bei entsprechend hoher Last (benötigter Leistung) Ihrerseits.
- bis 20 kW vereinfachter Netzzugang laut EAG - Netzbetreiber ist grundsätzlich verpflichtet, einen Anschluss zu ermöglichen
- größer 25 kW (PV-Modul-Spitzenleistung) – Hinweis: jede verkaufte (k)Wh ist steuerpflichtig
- bis 30 kW Anschluss über Hausanschluss
- ab 30 kW Anschluss im nächsten Trafo
- alle damit verbundenen Kosten (z.B. Materialkosten) und Aufwendungen trägt der Anlagenerrichter
- "dynamische" Leistungsregelung der PV-Anlage, damit das Elektrizitätsnetz nicht überlastet wird (Die eingespeiste Leistung der PV-Anlage wird seitens des Netzbetreibers aktiv auf einen bestimmten Leistungswert in kW begrenzt).