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Energie- und Umweltagentur des Landes Niederösterreich
Energieberatung Niederösterreich

Schritt für Schritt zu Ihrer PV-Anlage

Produzieren auch Sie zu Hause Ihren eigenen Strom durch die Nutzung der Sonnenenergie – einfach und kostengünstig. Eine Photovoltaikanlage ist zudem emissions- und wartungsarm. 

Familie freut sich über ihre neue Photovoltaikanlage

9 Schritte zur eigene PV-Anlage (für Privatpersonen)

Strom ist die am vielseitigsten verwendbare Energieform in unseren Haushalten. Mit einer Photovoltaik-Anlage können Sie einen Teil des benötigten Stroms klimaschonend selbst erzeugen. Wir haben für Sie in wenigen Schritten zusammengefasst, wie Sie zu Ihrer PV-Anlage kommen und was Sie beachten müssen.

1. Rahmenbedingungen abklären

Bitte beachten Sie die „Verpflichtung zur Errichtung von Photovoltaikanlagen“ laut NÖ Bauordnung bei Neu- und Zubauten (§ 66a NÖ BO 2014). Folgende Punkte (Auszug) der NÖ Bauordnung gelten auch für Privatpersonen:

  • Photovoltaikanlagen müssen auf Neu- und Zubauten im Bauland errichtet werden, wenn diese größer als 300 m² sind.
    • Die PV-Modulfläche muss zumindest 25 % der überbauten Fläche betragen oder
    • Es muss möglich sein, dass auf 50 % der solartechnisch geeigneten Dachflächen nachträglich ohne größere Umbauten eine Photovoltaikanlage errichtet werden kann. Was solartechnisch geeignete Dachfläche sind, können Sie im § 66a „Verpflichtung zur Errichtung von Photovoltaikanlagen“ (Absatz 5) in der NÖ Bauordnung finden.
  • Photovoltaikanlage müssen auf Gebäuden errichtet werden, wenn auf diesen Klimaanlagen mit einer Nennleistung von jeweils mehr als 12 kW errichtet werden (Mindestgröße der PV-Anlage siehe NÖ Bauordnung).

Für eine erste grobe Planung steht Ihnen der SonnenKlar PV-Rechner des Bundesverbands Photovoltaic Austria kostenfrei zur Verfügung.

2. Anlagenplanung über eine Fachfirma

  • Angebot(e) einholen

3. Genehmigungen abklären

  • PV-Anlagen sind auf Gebäuden (Bauland und Grünland) bis 1.000 kW melde-, anzeigen- und bewilligungsfrei
  • Spezialfall (betrifft Bauordnung): bei denkmalgeschützten Gebäuden wird eine Genehmigung durch das Bundesdenkmalamt benötigt

Der Genehmigungsleitfaden des Landes Niederösterreich fasst die wichtigsten Bewilligungs-, Genehmigungs- und Anzeigenverfahren übersichtlich zusammen.

4. Netzzugang beim Netzbetreiber ansuchen

  • Hinweis: Die Zählpunktnummer des Bezugs unterscheidet sich von jener für die Einspeisung. Der Einspeisezählpunkt ist beim Netzbetreiber zu beantragen. Es wird kein weiterer Zähler/Smart-Meter benötigt.
  • Über das Kundenportal der Netz NÖ oder die Website der Wiener Netze können Sie Ihren Netzzugang beantragen.
  • Für Anlagen bis zu 30 kW sollte dies im Regelfall problemlos erfolgen. Es ist hierfür noch kein Elektriker/keine Elektrikerin notwendig. Für die Beantragung des Zählpunkts braucht man die Adresse des Standorts sowie die elektrotechnischen Daten des Wechselrichters. 
  • Wenn Ihre PV-Anlage nicht größer als 11 kW ist, erhalten Sie innerhalb von 72 Stunden eine Rückmeldung bezüglich des Netzzugangs.
  • PV-InstallateurInnen haben ebenfalls Zugang zum Kundenportal der Netz NÖ und können Sie bei Bedarf bei der Beantragung unterstützen. 

5. Finanzierung organisieren

  • Wenn Sie eine Finanzierung für Ihre PV-Anlage benötigen, empfehlen wir, sich zeitgerecht darum zu kümmern. 
  • Für PV-Anlagen bis 35 kWp muss nicht mehr um eine Förderung angesucht werden. Seit Jänner 2024 gilt die Umsatzsteuerbefreiung für PV-Anlagen von Privatpersonen. 

6. Auftragsvergabe an Fachfirma

  • Beauftragung der Fachfirma auf Basis der eingeholten Angebote aus Punkt 2, achten Sie dabei auf die (unterschiedlichen) Produktpositionen. 
  • Vertragsbedingungen genau lesen und auf die Produktkosten und Wirtschaftlichkeit achten!

7. Stromabnahmevertrag verhandeln

  • Es gibt diverse Firmen, die elektrische Energie abnehmen.
  • Ihren Stromabnehmer können Sie frei wählen: Gute Konditionen erhalten Sie meist von Ihrem Energielieferanten. Einen Tarifkalkulator (E-Control) finden Sie online

8. Installation der Anlage

  • Die Fachfirma muss mittels Inbetriebnahmeprotokoll nachweisen, dass die PV-Anlage allen Vorschriften und Regelungen entspricht. Das Protokoll ist für den Netzanschluss erforderlich. 

9. Inbetriebnahme durch den Netzbetreiber

  • Der Netzbetreiber prüft die ordnungsgemäße Installation der PV-Anlage und schließt diese dann ans Netz an, wenn ein Stromabnahmevertrag vorhanden ist (siehe Punkt 7). 

 

Grenzwerte für Ihre PV-Anlage

Folgende Grenzwerte gelten für PV-Anlagen: 

  • Kleinstanlagen (Steckdosenanlagen) bis 800 W (0,8 kW) sind – wie alle anderen Anlagen - beim Netzbetreiber anmeldepflichtig
  • ab 15 kW wird die Verbrauchsanlage auf Leistungsmessung umgestellt – Achtung: Erhöhung der Netzgebühren für Verbrauch erfolgt nur bei entsprechend hoher Last (benötigter Leistung) Ihrerseits.
  • bis 20 kW vereinfachter Netzzugang laut EAG - Netzbetreiber ist grundsätzlich verpflichtet, einen Anschluss zu ermöglichen
  • größer 25 kW (PV-Modul-Spitzenleistung) – Hinweis: jede verkaufte (k)Wh ist steuerpflichtig
  • bis 30 kW Anschluss über Hausanschluss
  • ab 30 kW Anschluss im nächsten Trafo
    • alle damit verbundenen Kosten (z.B. Materialkosten) und Aufwendungen trägt der Anlagenerrichter
    • "dynamische" Leistungsregelung der PV-Anlage, damit das Elektrizitätsnetz nicht überlastet wird (Die eingespeiste Leistung der PV-Anlage wird seitens des Netzbetreibers aktiv auf einen bestimmten Leistungswert in kW begrenzt).

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