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Förderung für Photovoltaik

Die Neuerrichtung und Erweiterungen von PV-Anlagen werden gefördert, um die nachhaltige Nutzung von Sonnenenergie weiter zu forcieren. Denn erneuerbare Energiequellen spielen eine wesentliche Rolle beim Klimaschutz. 

Photovoltaik-Paneele auf einem roten Dach

Bundesförderung für Photovoltaik & Stromspeicher

Das Klimaschutzministerium hat mit dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) die Weichen für einen großangelegten Ausbau erneuerbarer Kraftwerke gestellt. 

Gefördert werden sowohl Neuerrichtungen als auch Erweiterungen von PV-Anlagen und die Neuerrichtung von Stromspeichern. Förderanträge für Stromspeicher können aber nur zusammen mit einem gültigen Förderantrag für eine Photovoltaik-Anlage gestellt werden. Das bedeutet, ein Stromspeicher/Akku wird nur im Zuge einer Neuanschaffung von mindestens einem PV-Modul gefördert. Es ist dabei ausschließlich die Erstanschaffung von Stromspeichern förderfähig, die Erweiterung eines bereits bestehenden Stromspeichers wird nicht gefördert. 

Die Anlage muss dem Stand der Technik entsprechen und von einer befugten Fachkraft installiert werden. Voraussetzung für den Förderantrag sind ein Kostenplan, Zeitplan und Finanzierungsplan sowie die erforderlichen Genehmigungen, wozu auch der Zählpunkt gehört, der beim Netzbetreiber beantragt werden muss.

Es ist möglich, den Antrag für die Förderung auch nach Beginn der Arbeiten (beginnt mit verbindlichem Angebot) zu stellen. Der vollständige Förderantrag muss jedenfalls vor der Inbetriebnahme der PV-Anlage gestellt werden. Sie müssen also darauf achten, dass die Fertigstellungsmeldung an den Netzbetreiber durch den Elektrofachbetrieb (= Inbetriebnahme) nicht vorzeitig erfolgt.

Fördersätze 2026 für Photovoltaik und Stromspeicher

  • Kategorie A (bis 10 kWp): 150 €/kWp
  • Kategorie B (>10 bis 20 kWp): 140 €/kWp
  • Kategorie C (>20 bis100 kWp): maximal 130 €/kWp
  • Kategorie D (>100 bis 1000 kWp): maximal 120 €/kWp
  • Stromspeicher: 150 €/kWhnutzbare Speicherkapazität (auch Netto-Speicherkapazität)
    - Mindestgröße Stromspeicher: 0,5 kWh Nettokapazität pro kWp installierter Modulspitzenleistung
    - maximal förderbare Speichergröße 50 kWh (Nettokapazität)

In den Kategorien A und B wird ein fixer Fördersatz nach dem "first come-first served"-Prinzip vergeben (Zeitpunkt der Ticketziehung ist entscheidend).
In den Kategorien C und D wird die Förderzusage nach dem Prinzip des umgekehrten Bieterverfahrens (Vorzug bekommt niedrigster eingereichter Fördersatz [x €/kWp]) erteilt.

Auch Zuschläge auf den Investitionszuschuss sind möglich:

Made-in-Europe-Bonus

Für Photovoltaikmodule und Wechselrichter, die aus europäischer Wertschöpfung (EWR und Schweiz) stammen, erhöht sich der Investitionszuschuss um einen Zuschlag von jeweils 10 %. Auch der Investitionszuschuss für entsprechende Speicher erhöht sich um 10 %. Weitere Details zum Made-in-Europe-Bonus und die Whitelist der dafür qualifizierten Produkte finden Sie auf der Website der EAG Abwicklungsstelle. 

Innovative Photovoltaik-Anlagen

Um einen Zuschlag von 30 % erhöht sich der Investitionszuschuss für sogenannte innovative PV-Anlagen. Alle Details dazu finden Sie in den FAQs der EAG-Abwicklungsstelle (Frage 22).

Fördercalls für Photovoltaik und Speicher (2026)

Die Fördercalls für das Jahr 2026 für Photovoltaik und Speicher wurden von der EAG-Abwicklungstelle veröffentlicht.

Zu folgenden Terminen werden „Fördercalls“ jeweils für alle Kategorien stattfinden:

1. Fördercall 2026:
Kategorien A - D: 23. April 2026 (ab 17:00 Uhr) - 11. Mai 2026 (bis 23:59 Uhr)

2. Fördercall 2026:
Kategorien A - D: 16. Juni 2026 (ab 17:00 Uhr) - 30. Juni 2026 (bis 23:59 Uhr)

3. Fördercall 2026:
Kategorien A - D: 8. Oktober 2026 (ab 17:00 Uhr) - 22. Oktober 2026 (bis 23:59 Uhr)

Am Tag des jeweils neuen Fördercalls ist die Internetseite der Förderstelle in der Regel bis 17 Uhr nicht erreichbar. Nutzen Sie daher die Chance und registrieren Sie sich schon jetzt.

Links

Kombination von Förderungen

Für Photovoltaikanlagen bis 100 kWp (Kategorien A, B und C mit und ohne Stromspeicher) sowie bei innovativen Photovoltaikanlagen gemäß EAG-Investitionszuschüsseverordnung-Strom § 6 Abs. 5 (mit und ohne Stromspeicher) ist eine Kombination mit Förderungen nach bundes-, landes- und gemeinderechtlichen Bestimmungen unter Einhaltung der beihilferechtlichen Förderhöchstgrenzen möglich.

Stand: Jänner 2026

Landesförderung

Im Rahmen der Wohnbauförderung für Neubau können zusätzliche Punkte durch die Installation einer Photovoltaikanlage gesammelt werden.

Im Gegensatz zum Neubau ist bei Bestandsgebäuden (Wohnbauförderung Eigenheimsanierung) auch die alleinige Errichtung einer PV-Anlage förderfähig. 

Wird zusätzlich ein Stromspeicher installiert, erhöht dies die erreichbare Punkteanzahl und damit die Förderhöhe.

Links

Gemeindeförderung

Auch viele niederösterreichische Gemeinden fördern die Errichtung von PV-Anlagen und Stromspeichern. Informieren Sie sich dazu bitte direkt bei Ihrer Gemeinde.

Hinweis: 
Die genannten Inhalte stellen eine kompakte Zusammenfassung der Förderungen für Privathaushalte in NÖ dar. Aufgrund der Kurzdarstellung kann nicht auf alle Fördervoraussetzungen eingegangen werden. Die Informationen werden regelmäßig aktualisiert. Bitte beachten Sie jedoch, dass sich Förderungen kurzfristig ändern können. Letztgültige Informationen erhalten Sie bei den Förderstellen.

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Energieberatung NÖ
+43 2742 22 144
Montag bis Freitag, 9 bis 15 Uhr
energieberatung@enu.at

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