Förderung für Photovoltaik
Die Neuerrichtung und Erweiterungen von PV-Anlagen werden gefördert, um die nachhaltige Nutzung von Sonnenenergie weiter zu forcieren, denn erneuerbare Energiequellen spielen eine wesentliche Rolle beim Klimaschutz.

Die Umsatzsteuerbefreiung für PV-Anlagen wurde eingestellt
Seit 7. März 2025 gilt gemäß Beschluss im Nationalrat Folgendes:
- Wurde bis 6. März ein Vertrag über die Lieferung und/oder Installation einer PV-Anlage abgeschlossen, gilt der Nullsteuersatz*, wenn die Anlage bis Ende des Jahres (31.12.2025) geliefert und/oder fertig installiert wird (= Abnahme durch den Anlagenbetreiber).
- Wurde ab 7. März ein Vertrag über die Lieferung und/oder Installation einer PV-Anlage abgeschlossen,
- gilt der Nullsteuersatz*, wenn die Anlage bis Ende März (31.03.2025) geliefert und/oder fertig installiert wird.
- gilt der Regelsteuersatz (20% USt.), wenn die Anlage NICHT bis Ende März (31.03.2025) geliefert und/oder fertig installiert wird.
- Ab 1. April gilt für sämtliche Verträge, die über die Lieferung und/oder Installation einer PV-Anlage abgeschlossen werden, der Regelsteuersatz (20% USt.).
* Bisherige Voraussetzungen zur Gewährung des Nullsteuersatzes sind einzuhalten.
Bundesförderung für Photovoltaik & Stromspeicher im Rahmen des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes
Die Bundesförderung ist zurzeit nicht verfügbar, weil die nächste Ausschreibungsrunde und damit der sogenannte „Fördercall“ noch beschlossen werden muss. Die Fördersätze und Fördercalls für das Jahr 2025 für Photovoltaik und Speicher werden, sobald diese beschlossen sind, von der EAG-Abwicklungstelle veröffentlicht.
Das Klimaschutzministerium hat mit dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) die Weichen für einen großangelegten Ausbau erneuerbarer Kraftwerke gestellt.
Gefördert werden sowohl Neuerrichtungen als auch Erweiterungen von PV-Anlagen und Speichern. Sie müssen dem Stand der Technik entsprechen und von einer befugten Fachkraft installiert werden. Voraussetzung für den Förderantrag sind ein Kostenplan, Zeitplan und Finanzierungsplan sowie die erforderlichen Genehmigungen, wozu auch der Zählpunkt gehört, der beim Netzbetreiber beantragt werden muss. Es ist möglich, den Antrag für die Förderung auch nach Beginn der Arbeiten (beginnt mit verbindlichem Angebot) zu stellen. Der vollständige Förderantrag muss lediglich vor der Inbetriebnahme der PV-Anlage gestellt werden. Sie müssen also darauf achten, dass die Fertigstellungsmeldung an den Netzbetreiber durch den Elektriker (=Inbetriebnahme) nicht vorzeitig erfolgt.
Die Förderhöhe ist in vier Kategorien unterteilt. In den Kategorien A und B wird ein fixer Fördersatz nach dem "first come-first served"-Prinzip vergeben (Einreichzeitpunkt ist entscheidend). In den Kategorien C und D wird die Förderzusage nach dem Prinzip des umgekehrten Bieterverfahrens (Vorzug bekommt niedrigster eingereichter Fördersatz [x EUR/kWp]) erteilt.
Die Fördersätze und Fördercalls für das Jahr 2025 für Photovoltaik und Speicher werden sobald diese beschlossen sind, von der EAG-Abwicklungstelle veröffentlicht.
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Landesförderung
Im Rahmen der Wohnbauförderung für Eigenheimsanierung und Neubau können zusätzliche Punkte mittels einer Photovoltaikanlage gesammelt werden.
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Gemeindeförderung
Auch viele niederösterreichische Gemeinden fördern die Errichtung von PV-Anlagen. Informieren Sie sich dazu bitte direkt bei Ihrer Gemeinde.
Hinweis:
Die genannten Inhalte stellen eine kompakte Zusammenfassung der Förderungen für Privathaushalte in NÖ dar. Aufgrund der Kurzdarstellung kann nicht auf alle Fördervoraussetzungen eingegangen werden. Die Informationen werden regelmäßig aktualisiert. Bitte beachten Sie jedoch, dass sich Förderungen kurzfristig ändern können. Letztgültige Informationen erhalten Sie bei den Förderstellen.