Förderung für Photovoltaik
Neuerrichtungen und Erweiterungen von PV-Anlagen werden durch eine USt-Befreiung unterstützt, um die nachhaltige Nutzung von Sonnenenergie weiter zu forcieren.
USt-Befreiung für Photovoltaik
Voraussetzungen und Geltungsbereich
Seit 1. Jänner 2024 fällt bei der Lieferung und Installation von PV-Anlagen die Umsatzsteuer für Privatpersonen weg. Voraussetzung ist, dass die Leistung der Photovoltaikanlage nicht mehr als 35 kWp beträgt und auf oder in der Nähe von folgenden Gebäuden betrieben wird:
- Gebäude, die Wohnzwecken dienen
- Gebäude, die von Körperschaften öffentlichen Rechts genutzt werden (z.B. Gemeindeamt, Kindergarten)
- Gebäude, die von Körperschaften oder Vereinigungen genutzt werden, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken
Als „in der Nähe“ gilt, wenn sich die PV-Anlage auf einem bestehenden Gebäude oder Bauwerk desselben Grundstückes befindet (z.B. Garage, Gartenschuppen, etc.).
In der USt-Befreiung inbegriffen ist diverses Zubehör, wie z.B. Komponenten (Wechselrichter, Halterungen, Energiemanagementsysteme, etc.) und Stromspeicher und dessen Montage bis zur Fertigstellung der PV-Anlage, das mit PV-Modulen erworben wird. Auch die Lieferung von PV-Modulen zur Erweiterung einer bestehenden Anlage ist bis zu einer gesamten Leistung von 35 kWp begünstigt. Für die bloße Nachrüstung einer bestehenden PV-Anlage mit einem Stromspeicher gilt keine USt-Befreiung, sondern der Normalsteuersatz.
Eine weitere Voraussetzung ist, dass für die Photovoltaikanlage bis zum 31. Dezember 2023 kein gültiger Antrag auf Investitionszuschuss (bisher gültige Förderung) eingebracht wurde.
Ablauf
Privatpersonen müssen seit Jänner 2024 keine Förderanträge mehr stellen. Für den Kauf von PV-Anlagen bis 35 kWp (inkl. Zubehör, Speicher und Installation) entfällt einfach die Umsatzsteuer für Privatpersonen. Das bedeutet: Keine Anträge mehr und automatisch keine Steuern zahlen.
Achtung: Für größere Anlagen über 35 kWp gilt der USt-Entfall nicht.
Gültigkeit
Die Umsatzsteuer-Befreiung gilt seit 1. Jänner 2024 und ersetzt die bisherige Bundesförderung. Der Nullsteuersatz ist auf zwei Jahre befristet und gilt bis 31. Dezember 2025.
Beachten Sie: Die detaillierten Regelungen zur Umsatzsteuerbefreiung auf PV-Anlagen werden derzeit vom BMF ausgearbeitet und stehen noch nicht final fest.
Links
PV-Förderungen 2024
Über den Investitionszuschuss und die Marktprämie werden all jene PV-Anlagen unterstützt, die nicht von der Ust-Befreiung abgedeckt werden.
Investitionszuschuss
Der Investitionszuschuss regelt die Förderung für Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von bis zu 1.000 kWp.
Fördersätze
- Kategorie A (bis 10 kWp): 195 Euro/kWp
- Kategorie B (>10-20 kWp): 185 Eruo/kWp
- Kategorie C (>20-100 kWp): 150 Euro/kWp
- Kategorie D (>100-1.000 kWp): 140 Euro/kWp
- Stromspeicher: 200 Euro/kWh
Für die Kategorien A und B ist der Einreichzeitpunkt entscheidend („first-come-first-served“-Prinzip), für die Kategorien C und D der Förderbedarf in Euro/kWp und der Einreichzeitpunkt.
Marktprämienförderung
Im Gegensatz zur Investitionsförderung erhalten Unternehmen bei der Marktprämie keinen Zuschuss zur Errichtung der Anlagen. Stattdessen wird im Falle niedriger Marktpreise die Differenz zum per Ausschreibung ermittelten Höchstpreis ausgeglichen. Es gibt vier Gebotstermine, das Ausschreibungsvolumen beträgt jeweils 287.500 kWp. Der Höchstpreis beträgt 8,89 Cent/kWh.
Alle Termine und weitere Informationen: EAG Abwicklungsstelle
Landesförderung
Im Rahmen der Wohnbauförderung für Eigenheimsanierung und Neubau können Punkte für die Errichtung von Photovoltaikanlagen gesammelt werden.
Links
Gemeindeförderung
Auch viele niederösterreichische Gemeinden fördern die Errichtung von PV-Anlagen. Informieren Sie sich dazu bitte direkt bei Ihrer Gemeinde.
Hinweis:
Die genannten Inhalte stellen eine kompakte Zusammenfassung der Förderungen für Privathaushalte in NÖ dar. Aufgrund der Kurzdarstellung kann nicht auf alle Fördervoraussetzungen eingegangen werden. Die Informationen werden regelmäßig aktualisiert. Bitte beachten Sie jedoch, dass sich Förderungen kurzfristig ändern können. Letztgültige Informationen erhalten Sie bei den Förderstellen.