Förderung für Photovoltaik
Die Neuerrichtung und Erweiterungen von PV-Anlagen werden gefördert, um die nachhaltige Nutzung von Sonnenenergie weiter zu forcieren, denn erneuerbare Energiequellen spielen eine wesentliche Rolle beim Klimaschutz.

Bundesförderung für Photovoltaik & Stromspeicher im Rahmen des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes
Das Klimaschutzministerium hat mit dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) die Weichen für einen großangelegten Ausbau erneuerbarer Kraftwerke gestellt.
Gefördert werden sowohl Neuerrichtungen als auch Erweiterungen von PV-Anlagen und Speichern. Sie müssen dem Stand der Technik entsprechen und von einer befugten Fachkraft installiert werden. Voraussetzung für den Förderantrag sind ein Kostenplan, Zeitplan und Finanzierungsplan sowie die erforderlichen Genehmigungen, wozu auch der Zählpunkt gehört, der beim Netzbetreiber beantragt werden muss. Es ist möglich, den Antrag für die Förderung auch nach Beginn der Arbeiten (beginnt mit verbindlichem Angebot) zu stellen. Der vollständige Förderantrag muss lediglich vor der Inbetriebnahme der PV-Anlage gestellt werden. Sie müssen also darauf achten, dass die Fertigstellungsmeldung an den Netzbetreiber durch den Elektriker (=Inbetriebnahme) nicht vorzeitig erfolgt.
Die Förderhöhe ist in vier Kategorien unterteilt. In den Kategorien A und B wird ein fixer Fördersatz nach dem "first come-first served"-Prinzip vergeben (Einreichzeitpunkt ist entscheidend). In den Kategorien C und D wird die Förderzusage nach dem Prinzip des umgekehrten Bieterverfahrens (Vorzug bekommt niedrigster eingereichter Fördersatz [x EUR/kWp]) erteilt.
Die Fördersätze und Fördercalls für das Jahr 2025 für Photovoltaik und Speicher sind von der EAG-Abwicklungstelle veröffentlicht worden.
Kategorie A: PV-Anlagen bis 10 kWp – € 160,-/kWp
(Fördermittel: Es stehen für den ersten „Fördercall“ 5 Mio. EUR zur Verfügung; Es stehen für den zweiten und dritten „Fördercall“ jeweils 2 Mio. EUR zur Verfügung)
Kategorie B: PV-Anlagen über 10 bis 20 kWp – € 150,-/kWp
(Fördermittel: Es stehen für den ersten „Fördercall“ 5 Mio. EUR zur Verfügung; Es stehen für den zweiten und dritten „Fördercall“ jeweils 2 Mio. EUR zur Verfügung)
Kategorie C: PV-Anlagen über 20 bis 100 kWp – max. € 140,-/kWp
(Fördermittel: Es stehen für den ersten „Fördercall“ 15 Mio. EUR zur Verfügung; Es stehen für den zweiten „Fördercall“ 4 Mio. EUR zur Verfügung; Es stehen für den dritten „Fördercall“ 2 Mio. EUR zur Verfügung)
Kategorie D: PV-Anlagen über 100 bis 1.000 kWp – max. € 130,-/kWp
(Fördermittel: Es stehen für den ersten „Fördercall“ 15 Mio. EUR zur Verfügung; Es stehen für den zweiten „Fördercall“ 4 Mio. EUR zur Verfügung; Es stehen für den dritten „Fördercall“ 2 Mio. EUR zur Verfügung)
Für Akkus (Stromspeicher) wurde ein fixer Fördersatz von 150 EUR/kWhnutzbare Speicherkapazität (auch Netto-Speicherkapazität) festgelegt. Der Akku darf nicht kleiner als 0,5 kWh/kWp und insgesamt nicht größer als 50 kWh sein – das gilt je Einreichung. Wenn der Stromspeicher mehr als 50 kWh Speicherkapazität hat, werden maximal 50 kWh (7.500 EUR) gefördert.
Erhöhte Fördersätze sind auf den Investitionszuschuss möglich. Details dazu finden Sie in den FAQs zum Investitionszuschuss (Punkt 24).
Der Investitionszuschuss ist allgemein auf 30 % des Ihrerseits erforderlichen Investitionsvolumens für Ihre PV-Anlage (inklusive Stromspeicher) begrenzt.
Fördercalls (2025)
Zu folgenden Terminen werden „Fördercalls“ jeweils für alle Kategorien stattfinden:
Am Tag des jeweils neuen Fördercalls ist die Internetseite der Förderstelle in der Regel bis 17 Uhr nicht erreichbar, daher könnten Sie sich auf jeden Fall schon jetzt registrieren.
Kategorien A - D: 23.04.2025 – 08.05.2025, bis 23:59 Uhr
Kategorien A - D: 23.06.2025 – 07.07.2025, ab 17:00 Uhr
Kategorien A - D: 08.10.2025 – 22.10.2025, ab 17:00 Uhr
Links
- Leitfäden und FAQs für die IVZ-Antragstellung Photovoltaik
- EAG-Investitionszuschüsseverordnung-Strom-Novelle 2025
Landesförderung
Im Rahmen der Wohnbauförderung für Eigenheimsanierung und Neubau können zusätzliche Punkte mittels einer Photovoltaikanlage gesammelt werden.
Links
Gemeindeförderung
Auch viele niederösterreichische Gemeinden fördern die Errichtung von PV-Anlagen. Informieren Sie sich dazu bitte direkt bei Ihrer Gemeinde.
Hinweis:
Die genannten Inhalte stellen eine kompakte Zusammenfassung der Förderungen für Privathaushalte in NÖ dar. Aufgrund der Kurzdarstellung kann nicht auf alle Fördervoraussetzungen eingegangen werden. Die Informationen werden regelmäßig aktualisiert. Bitte beachten Sie jedoch, dass sich Förderungen kurzfristig ändern können. Letztgültige Informationen erhalten Sie bei den Förderstellen.