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Energie- und Umweltagentur des Landes Niederösterreich
Energieberatung Niederösterreich

Förderung und e-Prämie für Elektroauto und weitere Elektrofahrzeuge

Besitzerinnen und Besitzer eines Elektroautos profitieren von einer e-Prämie! Für Nutzerinnen und Nutzer von elektrischen Dienstfahrzeugen entfällt außerdem die Besteuerung des Sachbezugs. Gemeinden können bei der Ersatzanschaffung eines e-Fahrzeuges die Sonderbedarfszuweisung des Landes NÖ in Anspruch nehmen.

Ein Elektroauto an einer Ladesäule

e-Quote für CO2-Einsparung

Was ist die "e-Prämie"?

Unter e-Quote (auch e-Prämie oder THG-Prämie) wird der Emissionshandel von CO2-Zertifikaten verstanden. Diese e-Quote bietet die Möglichkeit, die ökologischen Vorteile des eigenen e-Autos in finanzielle Vorteile umzuwandeln.

Treibstoffverkäufer müssen per Gesetz ihre Treibhausgasemissionen laufend reduzieren. Dies kann durch Beimischung von Biotreibstoffen erreicht werden, durch den eigenen Verkauf von Ökostrom über e-Ladestationen oder eben auch durch den Erwerb von CO2-Zertifikaten von e-Autofahrerinnen und -fahrern. Solche Unternehmen kaufen diese Quoten von einem Zwischenhändler, welcher die e-Quoten von den einzelnen e-Auto-Besitzenden erwirbt, bündelt und zertifiziert. Die e-Auto-Besitzenden bekommen dies in Form einer e-Prämie vergütet. In Österreich können somit seit 2023 Privathaushalte, aber auch Gemeinden und Firmen, Einnahmen aus den Ladevorgängen mit erneuerbaren Energien generieren.

Wie hoch ist die e-Prämie?

Die Höhe der e-Prämie richtet sich nach der Art der e-Prämie und dem Zahlungszeitpunkt. Die e-Prämie kann fix oder variabel vereinbart sowie im Vorhinein oder im Nachhinein ausbezahlt werden. Die Prämie kann als Pauschale (1.500 kWh) ausbezahlt oder mittels Nachweis geladener Energiemenge berechnet werden.

Eine fixe Prämie hat den Vorteil, dass der ausbezahlte Betrag im Vorhinein feststeht. Die variable Prämie entsteht im Nachhinein, sobald der Zwischenhändler den Preis kennt, den dieser für den Verkauf der e-Quoten erhält.
Der variable Tarif birgt für Zwischenhändler nicht das Risiko, die Quoten unterhalb der e-Prämie zu verkaufen. Die Höhe der e-Prämie wird für 2025 vermutlich im Bereich von ca. hundert Euro pro Jahr liegen.

  • Fixe e-Prämie: Betrag ist fixiert, dafür aber etwas geringer, Auszahlung im Vorhinein
  • Variable e-Prämie: Betrag ist variabel, kann dafür etwas höher sein, Auszahlung im Nachhinein

Wie kommt man zur e-Prämie?

Voraussetzung für den Erhalt der e-Prämie ist, dass Sie einen Großteil der Ladevorgänge zuhause vornehmen.

Sie erhalten Ihre Prämie, indem Sie sich bei einem der Anbieter (Zwischenhändler) anmelden. Der Anbieter ist das Verbindungsstück zwischen e-Autofahrerinnen und -fahrern und e-Quoten-Käufern und übernimmt die Prozesse dazwischen.

Für die Anmeldung benötigen Sie Ihren Zulassungsschein und Ihre Bankdaten. Die Registrierung kann online durchgeführt werden. Nach positiver Prüfung Ihrer Angaben durch den Anbieter erhalten Sie die Prämie ausbezahlt. Die Auszahlung erfolgt, je nach Anbieter bzw. Ihrer Wahl, sofort oder nach Jahresende, wenn der tatsächliche Preis feststeht.

Sachbezugsbefreiung

Die Privatnutzung eines Firmen-PKWs ist als Sachbezug zu versteuern. Je nach CO2-Ausstoß des Fahrzeugs unterliegen 1,5 oder 2 % des Fahrzeugneuwerts der Einkommenssteuer. Für e-Autos entfällt der Sachbezug zur Gänze.

Zum Beispiel: Für ein Fahrzeug mit einem Listenpreis von 40.000,- Euro und einem CO2-Ausstoß von über 126 g sind 2 % (d. h. 800,- Euro) zu besteuern. Bei einem Einkommenssteuersatz von 40 % entspricht das einem jährlichen Steuerbetrag in der Höhe von 3.840,- Euro. Für ein e-Auto beträgt die diesbezügliche Steuerbelastung 0,- Euro.

Förderung für Gemeinden

Wenn eine Gemeinde ein fossil betriebenes durch ein elektrisches Fahrzeug ersetzt, fördert das Land NÖ beruhend auf der Bedarfszuweisungsrichtlinie die Ersatzanschaffung von e-Kommunalfahrzeugen. Die Förderhöhe beträgt 30 % vom Kaufpreis bzw. maximal 5.000 Euro pro Fahrzeug. Nutzen Sie zur Unterstützung das Service des Kommunalen Förderzentrums Niederösterreich.

Für die Anschaffung von Elektrofahrzeugen kann das Beschaffungsservice der NÖ Dorf- und Stadterneuerung genutzt werden. Es werden für unterschiedliche Fahrzeugkategorien attraktive Rabattsätze angeboten.

Hinweis:
Die genannten Inhalte stellen eine kompakte Zusammenfassung der Förderungen für Privathaushalte in NÖ dar. Aufgrund der Kurzdarstellung kann nicht auf alle Fördervoraussetzungen eingegangen werden. Die Informationen werden regelmäßig aktualisiert. Bitte beachten Sie jedoch, dass sich Förderungen kurzfristig ändern können. Letztgültige Informationen erhalten Sie bei den Förderstellen. Aktuell gibt es bei Bund und Land keine klassische Ankaufsförderung.

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