Förderung und e-Prämie für Elektroauto und weitere Elektrofahrzeuge
Die Förderung von Elektroautos bei Privaten beträgt in Summe bis zu 5.400 Euro. Das gilt bei Kauf oder Leasing eines E-Autos. Zusätzlich wird die Ladestation oder die Wallbox mit bis zu 1.800 Euro gefördert (beim Mehrparteienhaus). Seit 2023 können e-Autobesitzende noch zusätzlich von einer e-Prämie profitieren!
Bundesförderung e-Fahrzeuge
(Stand Februar 2024)
Die Förderung setzt sich zusammen aus einer Bundesförderung und einem e-Mobilitätsbonus des Fahrzeughändlers (Importeursanteil). Dieser Bonus muss auf der Rechnung ausgewiesen sein. Die Fördersätze für Privatpersonen betragen:
Fahrzeug |
Importeursanteil* |
Bundesförderung |
---|---|---|
Fahrzeuge mit reinem Elektroantrieb | 2.000 Euro | 3.000 Euro |
Brennstoffzellenfahrzeuge | 2.000 Euro | 3.000 Euro |
E-Mopeds L1e | 350 Euro | 600 Euro |
E-Motorräder L3e < 11 kW | 500 Euro | 1.200 Euro |
E-Motorräder L3e > 11 kW | 500 Euro | 1.800 Euro |
E-Leichtfahrzeuge L2e, L5e, L6e, L7e | - | 1.300 Euro |
*zzgl. 20 % USt
Beispiel: Fahrzeuge mit reinem Elektroantrieb € 2.000,- Importeursanteil + € 400,- USt + € 3.000,- Pauschalförderung vom Bund ergibt in Summe € 5.400,-.
Zusätzlich gibt es für die Ladeinfrasktruktur:
- € 600,- für kommunikationsfähige Wallbox oder kommunikationsfähiges intelligentes Ladekabel
- € 900,- bis 1.800,- für kommunikationsfähige Ladeinfrastruktur im Mehrparteienhaus
ACHTUNG
- Die Förderung ist mit 50 % der förderungsfähigen Kosten begrenzt, Fahrzeuge mit einem Brutto-Listenpreis (Basismodell ohne Sonderausstattung) über 60.000 Euro werden NICHT gefördert.
- Die Förderung ist gekoppelt mit Strombezug aus erneuerbarer Energie (Nachweis mit Stromrechnung oder Bestätigung des Stromanbieters, PV-Anlage oder Abrechnung der Ladevorgänge).
- Lesen Sie auch die weiteren Informationen rund um das Thema Elektroauto. Hier werden die Grundlagen der e-Mobilität erklärt, Informationen zur Stromversorgung sowie zum Akku und dessen Rohstoffe gegeben und es steht eine Entscheidungshilfe für den Kauf eines Elektroautos bereit.
Links zur Förderstelle
Förderung für Gemeinden, Vereine und Betriebe
Neben der dargestellten Förderung beim Kauf von e-Fahrzeugen für Privatpersonen gibt es auch Förderungen für Gemeinden, Vereine und Betriebe. Die Fördersummen unterscheiden sich zum Teil von jenen für Private. Zudem besteht auch die Vorsteuer-Abzugsmöglichkeit beim Ankauf – wenn man ein umsatzsteuerpflichtiges Unternehmen ist.
Weitere Förderungen für Betriebe, Gemeinden, Vereine, für andere e-Fahrzeuge und Ladeinfrastruktur (unter dem Punkt Fahrzeuge):
Für NÖ Gemeinden gibt es ein spezielles Service hinsichtlich möglicher Förderungen bei der Anschaffung von Elektroautos sowie Ladestationen:
- Förderungen von Elektroautos für Gemeinden (M1 und N1 bis 2 t hzG)
- Kommunales Förderzentrum Niederösterreich
e-Quote für CO2-Einsparung
Was ist die "e-Prämie"?
Unter e-Quote (auch e-Prämie oder THG-Prämie) wird der Emissionshandel von CO2-Zertifikaten verstanden. Diese e-Quote bietet die Möglichkeit, die ökologischen Vorteile des eigenen e-Autos in finanzielle Vorteile umzuwandeln.
Treibstoffverkäufer müssen per Gesetz Ihre Treibhausgasemissionen laufend reduzieren. Dies kann durch Beimischung von Biotreibstoffen erreicht werden, durch den eigenen Verkauf von Ökostrom über e-Ladestationen oder eben auch durch den Erwerb von CO2-Zerfifikanten von e-Autofahrerinnen und -fahrern. Solche Unternehmen kaufen diese Quoten von einem Zwischenhändler, welcher die e-Quoten von den einzelnen e-Auto-Besitzenden erwirbt, bündelt und zertifiziert. Die e-Auto-Besitzenden bekommen dies in Form einer e-Prämie vergütet. In Österreich können somit seit 2023 Privathaushalte, aber auch Firmen, Einnahmen aus den Ladevorgängen mit erneuerbaren Energien generieren.
Wie hoch ist die e-Prämie?
Die Höhe der e-Prämie richtet sich nach der Art der e-Prämie und dem Zahlungszeitpunkt. Die e-Prämie kann fix oder variabel vereinbart sowie im Vorhinein oder im Nachhinein ausbezahlt werden. Die Prämie kann als Pauschale (1.500 kWh) ausbezahlt oder mittels Nachweis geladener Energiemenge berechnet werden.
Eine fixe Prämie hat den Vorteil, dass der ausbezahlte Betrag im Vorhinein feststeht. Die variable Prämie entsteht im Nachhinein, sobald der Zwischenhändler den Preis kennt, den dieser für den Verkauf der e-Quoten erhält.
Der variable Tarif birgt für Zwischenhändler nicht das Risiko, die Quoten unterhalb der e-Prämie zu verkaufen. Der variable Tarif wird vermutlich, verglichen zum Fixtarif, höher für e-Auto-Besitzende ausfallen. Die Höhe der e-Prämie wird etwa einige hundert Euro pro Jahr betragen.
- Fixe e-Prämie: Betrag ist fixiert, dafür aber etwas geringer
- Variable e-Prämie: Betrag ist variabel, kann dafür etwas höher sein
- Auszahlung im Vorhinein: Betrag wird etwas geringer ausfallen
- Auszahlung im Nachhinein: Betrag wird etwas höher ausfallen
Wie kommt man zur e-Prämie?
Voraussetzung für den Erhalt der e-Prämie ist, dass Sie einen Großteil der Ladevorgänge zuhause vornehmen.
Sie erhalten Ihre Prämie, indem Sie sich bei einem der Anbieter (Zwischenhändler) anmelden. Der Anbieter ist das Verbindungsstück zwischen e-AutofahrerInnen und e-Quoten-Käufern und übernimmt die Prozesse dazwischen.
Für die Anmeldung benötigen Sie Ihren Zulassungsschein und Ihre Bankdaten. Die Registrierung kann online durchgeführt werden. Nach positiver Prüfung Ihrer Angaben durch den Anbieter erhalten Sie die Prämie ausbezahlt. Die Auszahlung erfolgt, je nach Anbieter bzw. Ihrer Wahl, sofort oder nach Jahresende, wenn der tatsächliche Preis feststeht.
Hinweis:
Die genannten Inhalte stellen eine kompakte Zusammenfassung der Förderungen für Privathaushalte in NÖ dar. Aufgrund der Kurzdarstellung kann nicht auf alle Fördervoraussetzungen eingegangen werden. Die Informationen werden regelmäßig aktualisiert. Bitte beachten Sie jedoch, dass sich Förderungen kurzfristig ändern können. Letztgültige Informationen erhalten Sie bei den Förderstellen.