e-Fahrtendienst verbindet Orte und Menschen
Der elektrische Fahrtendienst schafft eine optimale Lösung für die klassische „letzte Meile“. Als Mitglied beim gemeinnützigen Fahrtendienst ist man nicht mehr auf ein eigenes Auto angewiesen. Auch bisher vom Gemeindeleben zum Teil ausgeschlossene Personen oder in der Mobilität stark benachteiligte können kostengünstig, einfach und ökologisch unterwegs sein.
Was ist der e-Fahrtendienst?
Der e-Fahrtendienst ist eine spezielle Form eines Gemeindebusses. Oft findet man auch die Bezeichnung emil für „elektrisch mobil im ländlichen Raum“. Der e-Fahrtendienst ist als gemeinnütziger Verein mit Elektroauto organisiert und erbringt die ehrenamtlichen Fahrtendienste ausschließlich für Mitglieder. Mit dem Elektroauto wird das volle ökologische Potenzial genützt, da nicht nur Autos bzw. Fahrten eingespart werden können, sondern auch der Antrieb mittels erneuerbaren Ökostrom bewerkstelligt wird.
Private PKW werden im Regelfall 22 bis 23 Stunden pro Tag nicht benützt. Als Mitglied beim e-Fahrtendienst kann der Besitz eines eigenen Autos überflüssig werden. Gerade die sogenannte letzte oder auch erste Meile stellt immer wieder eine Herausforderung dar. Die nächste passende Haltestelle des öffentlichen Verkehrsmittels ist oft zu Fuß oder mit dem Fahrrad nicht erreichbar bzw. gibt es kein (zeitlich) passendes öffentliches Angebot. Somit benötigt man das Auto mitunter auch nur für sehr kurze Fahrten und das Auto steht anschließend nur ungenutzt am Parkplatz.
Mit dem Fahrtendienst kann das Auto wieder zum namensgebenden "Fahr"-zeug werden. Ebenso ist der e-Fahrtendienst eine perfekte Ergänzung zum e-Carsharing. Beim e-Carsharing ist man allerdings vom Standplatz des Autos abhängig. Wenn man zu weit davon entfernt wohnt, ist es leider ungeeignet. Wenn es aber einen Fahrtendienst gibt, ist der Standplatz des Carsharingautos nicht mehr ausschlaggebend.
Vorteile
Pioniere wie Eichgraben, Hafnerbach, Euratsfeld & andere zeigen mit ihren erfolgreichen e-Fahrtendienstprojekten auf, dass sowohl die Notwendigkeit als auch die Machbarkeit gegeben ist. Neben dem eigentlichen Mobilitätsprojekt zeigen umgesetzte Beispiele, dass dies auch wichtige Sozialprojekte sind sowie zur Stärkung der lokalen Wirtschaft beitragen. So können Menschen wieder ins Gemeindeleben integriert werden, die aufgrund von fehlenden Mobilitätsangeboten mehr oder weniger ausgeschlossen waren. Für die absolut notwendigen Fahrten, wie Einkaufen oder Arztbesuche, ist es nicht mehr notwendig in der Verwandtschaft oder bei den Nachbarn zu fragen. Auch für objektiv nicht unbedingt nötige aber für einen selbst wichtige Aktivitäten wie die wöchentliche Wirtshausrunde oder auch den Freundschaftsbesuch können Vereinsmitglieder ganz einfach vom Angebot Gebrauch machen.
Es kommen im Auto Personen und Generationen zusammen, die sonst keinen Kontakt haben, womit das Verständnis füreinander steigt. Ebenso kann man feststellen, dass bei einem e-Fahrtendienst nicht wieder nur die immer gleichen Personen - wie bei vielen anderen Vereinen - tätig sind. Man kann sich beim Fahrtendienst selbst die Vereinstätigkeit im Sinne der Fahrt-Schichten einteilen. Damit erreicht man Personen, die in anderen Vereinen bisher nicht tätig waren.
Nicht zuletzt wird die komfortable Mobilität mittels Elektroauto in den Mittelpunkt gerückt. Über den Fahrtendienst werden auch öffentliche Verkehrsmittel zusätzlich beworben. Der e-Fahrtendienst dient auch speziell als Zubringer zu Bahn und Bus.
10 Punkte zur Umsetzung des e-Fahrtendienstes in der Gemeinde
1. Interesse erfragen
Zu Beginn steht meist die Idee einer einzelnen Person bzw. einer kleinen Gruppe. Wenn die ersten Überlegungen nicht von oder mit der Gemeinde ausgehen, ist mit dieser in der Startphase Kontakt aufzunehmen. Der e-Fahrtendienst ist zwar ein eigener Verein und nicht von der Gemeinde organisiert, aber nachdem es ein halböffentliches Angebot ist, braucht es jedenfalls die Abstimmung und meist auch (finanzielle) Unterstützung der Gemeinde. Ob nun das Interesse und/oder der Bedarf nur bei einem selbst besteht oder auch in der Bevölkerung vorhanden ist, gilt es zu Beginn herauszufinden. Dazu eignet sich neben persönlichen Gesprächen auch ein Fragebogen.
2. Fahrerinnen und Fahrer finden
Aufgrund einer Befragung sollte auch klar sein, ob es sowohl den Bedarf nach einem Fahrtendienst gibt als auch ob genügend Fahrerinnen und Fahrer bereit stehen, denn sie sind das wichtigste „Kapital“ des Fahrtendienstes. Es gilt Sorge zu tragen, dass nicht nur eine erste Hilfsbereitschaft vorhanden ist, sondern ein dauerhaftes Engagement besteht. Das hängt wiederum damit zusammen, ob es ausreichend Personen gibt, damit der oder die Einzelne nicht zu oft fahren muss. Ein bis zwei Mal pro Monat einige wenige Stunden „Dienst“ ist meist gut möglich. Dazu gibt es im Regelfall auch besonders engagierte Personen, die sogar wöchentlich (mehrmals) Zeit haben und sich diese auch für das Gelingen des e-Fahrtendienstes nehmen.
3. Aktionsradius festlegen
Mit den eigenen Vorstellungen sowie den Rückmeldungen interessierter Personen gilt es sowohl den Aktionsradius als auch den zeitlichen Rahmen festzulegen. Zumeist werden Fahrten vorwiegend innerhalb des Gemeindegebietes angeboten – um die lokale Wirtschaft zu stärken und um möglichst viele Fahrten durchführen zu können. Sollten bestimmte Infrastrukturziele nicht in der Gemeinde vorhanden sein, können natürlich auch passende und notwendige Ziele in Nachbargemeinden bedient werden. Diese sollten vorab festgelegt werden, damit für alle klar ist, wohin man gefahren wird – und wohin auch nicht. Für weiter entfernte Ziele bzw. jene außerhalb des Bediengebietes steht bei Vorhandensein das e-Carsharing oder Taxi zur Verfügung. Wichtig ist es auch, nicht parallel zu vorhandenen Angeboten wie Bus- oder Bahnlinien bzw. zu ebenso flexiblen Angeboten wie Anrufsammeltaxi oder Rufbussen unterwegs zu sein. Es geht um Ergänzung und Kooperation und keinesfalls um Konkurrenz.
4. Zeitlichen Rahmen bestimmen
Der zeitliche Rahmen orientiert sich wiederum unter anderem an bestehenden anderen Angeboten. So ist es vielleicht notwendig zu einer bestimmten Zeit zu beginnen, um beispielsweise den Zubringerdienst zum Zug sicher zu stellen, wo es kein anderes öffentliches Angebot gibt. Dasselbe gilt auch für die Abendstunden. Auch stellt sich die Frage, ob man an Samstagen Fahrten anbietet. Es ist auch ganz normal, dass der zeitliche Rahmen im laufenden Betrieb angepasst wird. Hier sieht man, ob die Randzeiten beispielsweise so wenig genutzt werden, dass man eine Konzentration der Zeiten durchführt oder eine Ausweitung, wenn die Nachfrage dementsprechend gegeben ist und auch die Abdeckung mit Fahrerinnen und Fahrern durchführbar ist.
5. Tarifstruktur
Eine grundsätzliche Unterscheidung liegt bei den Tarifmodellen vor. Entweder lassen sich zusätzlich zur (geringen) Mitgliedsgebühr noch die einzelnen Fahrten verrechnen. Oder kann man eine (höhere) Mitgliedsgebühr im Sinne einer pauschalen Monats- bzw. Jahreskarte festlegen, eine sogenannte Flatrate. Gelegenheitsnutzende profitieren von aufwandsabhängiger Einzelfahrtverrechnung, Dauernutzende wiederum von einer Jahreskarte. Nachdem der e-Fahrtendienst ohne Gewinnabsicht betrieben wird, ist die Tarifkalkulation in ihrer Höhe maximal auf Kostendeckung durchzuführen. Als Anhaltspunkt für die vorab unbekannte Nutzung kann ein etwaiges Befragungsergebnis herangezogen werden bzw. auch die – unterschiedlichen – Erfahrungen bereits bestehender Vereine. Wie auch beim zeitlichen oder örtlichen Rahmen ist es natürlich auch bei den Tarifen möglich und üblich, dass diese im Laufe der Zeit angepasst werden.
6. Plattform zur Unterstützung und Organisation
Zur Administration der Mitglieder, Einteilung der Fahrerinnen und Fahrer in die einzelnen Schichten, Organisation der Fahrten sowie zur Abrechnung und auch Kommunikation untereinander stehen fertige Lösungen zur Verfügung. Unter anderem wurden emil und Tullnerbacher für Niederösterreichische e-Fahrtendienste entwickelt, ebenso bietet sich FAMILY OF POWER zur Nutzung an. Damit entfallen eigens erstellte Listen, Kalender oder Ähnliches. Im Auto ist lediglich ein Tablet notwendig, damit die/der Fahrzeugführende alle aktuellen Infos erhält. Per Computer, Laptop oder Handy können die eigenen Fahrtschichten nach Belieben eingeteilt werden. Sollten für die kommende Woche noch nicht alle Schichten belegt sein, kommt eine Erinnerungsnachricht. Gegebenenfalls braucht es noch den Kümmerer, der letztlich per Telefon nachfragen würde.
7. Auswahl des Fahrzeugs sowie Stand- und Ladeplatz
Im Regelfall wird ein klassischer PKW ausreichend sein. Mehr als 4 Personen gleichzeitig müssen normalerweise nicht gefahren werden. Die Auswahl an elektrischen PKW ist bereits ausreichend vorhanden. Bei mehr als 5 Sitzplätzen gibt es derzeit nur ein eingeschränktes Angebot an elektrischen Fahrzeugen. Welches PKW-Modell als das passende empfunden wird, hängt von mehreren Faktoren ab. So kann das lokale Angebot den Ausschlag geben oder die Optik, die Sitzposition, die Ladegeschwindigkeit, usw. Das Nachhaltige Beschaffungsservice hat zum 2. Mal für NÖ Gemeinden eine Ausschreibung von e-PKW (und e-Nutzfahrzeugen) durchgeführt. Sollte das Bestbieter-Modell passend sein, kann es von der Gemeinde zu besonders attraktiven Konditionen bezogen werden.
Das Fahrzeug kann für einen etwaigen Probebetrieb auch gemietet werden, wenn unklar ist, ob es zu einem Regelangebot kommt. Für den Dauerbetrieb kommt neben dem Kauf natürlich auch ein Leasing bzw. Miete in Frage.
Am Standplatz ist natürlich für das Elektroauto die entsprechende Ladeinfrastruktur notwendig. Je nach Fahrzeug handelt es sich dabei um eine Wallbox bzw. Standsäule mit 11 bis 22 kW Ladeleistung. Wenn der Standplatz von öffentlichem Interesse ist, sollten gleich zwei kostengünstige Ladepunkte errichtet werden. Einer ist für den e-Fahrtendienst reserviert und der andere für die Allgemeinheit verwendbar. Klassischerweise übernimmt die Gemeinde die Stromkosten als (Teil-)Subvention für den e-Fahrtendienst-Verein.
8. Förderungen
Neben der klassischen Ankaufsförderung für Elektrofahrzeuge steht möglicherweise auch die Landesförderung für Gemeindebusse zur Verfügung. Hier sind neben dem Fahrzeugkauf auch die Betriebskosten förderfähig. Ein entsprechendes Förderansuchen ist jedenfalls vor Projektbeginn zu stellen. Werden auch einzelne Ziele außerhalb des Gemeindegebietes bedient, braucht es eine entsprechende Begründung und Abstimmung mit der Förderstelle.
Fachkundige Erstberatung und Unterstützung zu diesen und möglicherweise anderen zutreffenden Förderungen für Ihr Projekt erhalten Sie beim Förderzentrum.
9. Bewerbung
Neben dem persönlichen Gespräch sind auch die klassischen Kommunikationsschienen zur Bewerbung des Fahrtendienst-Angebotes heranzuziehen. So kann man einen Artikel in der Gemeindezeitung schreiben, eine eigene Postwurfsendung durchführen oder Information zum Projekt auf einer Website bereitstellen. Hier können sich auch interessierte Fahrpersonen bzw. Vereinsmitglieder gleich direkt eintragen. Und ein klassischer Informationsabend rundet die Bewerbungsoffensive ab. Besonders hilfreich kann auch der direkte Kontakt zu anderen Vereinen sein, um das zukünftige bzw. neue Angebot dort vorzustellen. Vom Umweltgemeindeservice gibt es dazu ein umfangreiches Unterstützungspaket, welches gerne in Anspruch genommen werden kann. Die Mitglieder und Bevölkerung sollten laufend mit interessanten Informationen versorgt werden bzw. bei Bedarf das Angebot weiterhin beworben werden.
10. Betrieb und Vernetzung
Im laufenden Betrieb braucht es jedenfalls den Kümmerer, der alles im Überblick hat. Hierbei geht es neben organisatorischen bzw. administrativen Belangen, die nicht automatisch über die Plattform abgedeckt werden, auch um das Fahrzeug selbst. Es muss die regelmäßige Reinigung sowie auch die Wartung geklärt werden. Wer die Reinigung durchführt, kann z.B. mit Freiminuten für die nächste Fahrt oder entfallenden Monatsgebühr belohnt werden. Gerade zu Beginn ist ein regelmäßiger Austausch bzw. Stammtisch mit den FahrerInnen von Vorteil. So können wiederholt auftretende Fragen geklärt werden und Anpassungen bzw. Optimierungsschritte gemeinsam besprochen werden. Auch der Kontakt zu anderen Fahrtendiensten (in der Region) ist sinnvoll.
Unterschied zwischen Gewerbe und gemeinnützigem Angebot
Das Angebot eines Fahrtendienstes wirkt auf den ersten Blick ähnlich, wie jenes eines einschlägigen – gewerblichen – Taxibetriebes. Bei genauerer Betrachtung sieht man aber sofort die Unterschiede. Der gewerbliche Taxibetrieb unterscheidet sich vom ehrenamtlichen e-Fahrtendienst zum Teil ganz wesentlich bei der inhaltlichen Ausrichtung. Das betrifft z.B. die ökologischen, sozialen, verkehrspolitischen Belange. Hinsichtlich gewerberechtlicher Relevanz grenzt sich der Fahrtendienst-Verein vom gewerblichen Taxiangebot dadurch ab, dass ersterer ausschließlich für seine Mitglieder tätig ist und auch nicht auf Gewinn oder eine sonstige Ertragsabsicht (seiner Mitglieder) ausgerichtet ist.
Für die konkrete Klärung, ob der geplante e-Fahrtendienst gewerblich agiert oder nicht, ist prinzipiell die lokale Gewerbebehörde bei der Bezirkshauptmannschaft zuständig. Hier gilt es vor Beginn der Tätigkeit schriftlich abzuklären, ob das geplante Angebot als nicht gewerblich gesehen wird. Für diese Abklärung braucht es die Beschreibung der Tätigkeit, die Statuten und die voraussichtliche Kalkulation. Die Musterstatuten wurden mit der Abteilung Anlagenrecht des Landes NÖ (WST1) abgeklärt. Bei Verwendung dieser und unter Darlegung einer fehlenden Ertragserzielungsabsicht gemäß Kalkulation ist von einem nicht gewerblichen e-Fahrtendienst auszugehen. Dafür ist es ebenso wichtig, dass alle Mitglieder untereinander „finanziell“ gleichgestellt sind.
Beratung & Unterstützung für Gemeinden
Die Energie- und Umweltagentur des Landes NÖ stellt für GemeindevertreterInnen bzw. OrganisatorInnen ein breites Unterstützungspaket für die Umsetzung von e-Fahrtendienstprojekten in Ihrer Gemeinde zur Verfügung. Dazu bieten wir folgende Bausteine an:
- Seminartermin e-Fahrtendienst nach Bedarf
- Mustervorlagen kostenlos: Vereinsstatuten, Kalkulationsvorlage, Fragebogen für die Bevölkerung
- Beratungsgespräch kostenlos vor Ort bei Bedarf
- Kommunikationspaket mit Layoutvorlage für Bewerbungsfolder, Unterstützung für die Pressearbeit und Aufbereitung auf der Gemeindewebsite – Kosten: 500 Euro
- Informationsveranstaltung moderiert für Bürgerinnen und Bürger inkl. Infostand – Kosten: 250 Euro (bei Nutzung des Veranstaltungsschecks)
Information und Kontakt
Energie- und Umweltagentur des Landes NÖ
Matthias Komarek
T +43 2742 219 19
emobilitaet@enu.at