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Energie- und Umweltagentur des Landes Niederösterreich
Energieberatung Niederösterreich

Aufgaben & Tätigkeitsfelder der Energie­beauftragten

Gemäß NÖ Energieeffizienzgesetz hat jede Gemeinde zumindest einen Energiebeauftragten bzw. eine Energiebeauftragte zu bestellen.

Energiebeauftragter in einer Gemeinde

Hauptaufgaben der Energie­beauftragten

Optimale Auswahl der Energie­beauftragten für die Gemeinde

Das NÖ Energieeffizienzgesetz sieht hier verschiedene Möglichkeiten vor:

  • Gemeinderätinnen und Gemeinderäte (Umweltgemeinderrat/-rätin oder anderes Mitglied)
  • Personen aus der Gemeindeverwaltung
  • Externe Beauftragte, z.B. Energieberaterinnen und Energieberater oder auch spezielle Beraterinnen und Berater von Gemeindeverbänden wie z.B. Klima- und Energie-Modellregionen (KEM) oder Leadermanagement
  • Eine Kombination obiger Aufzählungen

Hauptaufgaben der Gemeinden

Neben der Bestellung von Energiebeauftragten in den Gemeinden und der Etablierung einer Energiebuchhaltung sieht das Energieeffizienzgesetz 2012 weitere Maßnahmen vor, die niederösterreichische Gemeinden umzusetzen haben:

  • Informationspflicht des öffentlichen Sektors gegenüber der Öffentlichkeit über Vorbildfunktion und gesetzte Energiemaßnahmen
  • Beschaffung nach energieeffizienten Gesichtspunkten
  • Sanierung der Gebäude im öffentlichen Sektor
  • Geförderte Energieberatung Gemeinden, Private und Betriebe

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