Carsharing mit Elektroautos nutzt volles ökologisches Potenzial
Carsharing - man teilt ein Auto bzw. nutzt es gemeinsam. Unter optimalen Umständen ersetzt das 8 bis 15 Autos. Insbesondere selten verwendete Zweitwagen eignen sich dafür bestens. Die finanzielle Einsparung jeder einzelnen Person ist sehr hoch. Nutzt man für das Carsharing ein Elektroauto (e-Carsharing), ist die ökologische Wirkung noch größer.
Eckpunkte zum Carsharing
Durch Carsharing erspart man sich den Besitz eines eigenen Autos. Private PKW stehen im Regelfall 23 Stunden am Tag und sind nur ca. eine Stunde fahrend unterwegs. Mit dem Carsharing wird das Auto wieder namensgebend zum Fahr-Zeug. Man nützt das Auto nur zu jenen Zeiten, zu denen man wirklichen Bedarf hat. In der übrigen Zeit haben andere Personen die Möglichkeit es zu nutzen. Carsharing ist speziell für den Ersatz eines Zweitwagens bestens geeignet und/oder bei zeitlicher Flexibilität. Für das tägliche Pendeln ist Carsharing keine Lösung, dafür eignet sich der e-Fahrtendienst bestens.
Als Anbieter und Träger eines Carsharing-Angebotes gibt es neben Gemeinden oder gemeinnützigen Vereinen mittlerweile eine zunehmend große Zahl von professionellen Anbietern. Somit kann man auf ein gewerbliches Angebot zurückgreifen und muss nicht selbst die Organisation bewerkstelligen. Als zentrale Ansprechperson ist in allen Fällen ein Kümmerer nötig. Diese Person sorgt auch dafür, dass das Auto bei Bedarf gereinigt wird, die Reifen gewechselt werden, etc. e-Carsharing, also Carsharing mit einem Elektroauto, gibt es aktuell in Niederösterreich ausschließlich stationsbasiert. Das bedeutet, dass man das Carsharingauto wieder an jenem Standort zurückgeben muss, an dem man es ausgeliehen hat. Am gekennzeichneten Stellplatz befindet sich auch die Ladestation für das Elektroauto und die bzw. der nächste NutzerIn findet das Auto auch wieder.
Bestehende e-Carsharing-Angebote in Niederösterreich
Niederösterreich ist Vorreiter in Sachen e-Carsharing. Es gibt bereits über 100 Gemeinden, in denen e-Carsharing angeboten wird.
Auf der interaktiven Landkarte finden Sie alle uns bekannten Standorte von e-Carsharing sowie auch e-Fahrtendiensten und Gemeindebussen.
Gibt es in der eigenen Gemeinde kein Angebot zum e-Carsharing, hat man verschiedene Möglichkeiten. Zuerst gilt es herauszufinden, für wen e-Carsharing ebenso potenziell interessant sein könnte. Mit einer gewissen Mindestanzahl an möglichen NutzerInnen, kann man bei einem der Anbieter in Niederösterreich nachfragen, ob ein Standort in der eigenen Gemeinde denkbar ist. Alternativ kann sich eine Gruppe zusammenfinden und selbst – in Kooperation bzw. mit Unterstützung der Gemeinde – ein Projekt starten.
Zutritt zum Auto
Um eine Fahrt zu reservieren, meldet man sich über den Computer oder das Handy bei der Buchungsplattform an. In weiterer Folge bekommt das Auto die Buchungsdaten via Handynetz gesendet. Zum reservierten Zeitpunkt hält man seine Mitgliedskarte zum Lesefeld beim Carsharingauto, dieses öffnet dann die Türen. Liegt keine eigene Reservierung vor, wird das Auto auch nicht geöffnet. Alternativ kann man das Auto auch mit dem Handy aufsperren. Im Auto muss man lediglich den Startknopf drücken und die Fahrt kann losgehen.
Vorteile & Nachteile von e-Carsharing
Vorteile
- Der Ersatz eines Zweitwagens ist ganz einfach möglich. Natürlich kann auch das Erst- oder einzige Auto durch ein Carsharing-Angebot ersetzt werden, dazu ist zeitliche Flexibilität bei den eigenen Terminen wichtig.
- Die spezifischen Kosten einzelner Personen sind sehr gering, da die großen Kosten der Autoanschaffung wegfallen. Des Weiteren muss sich nicht jede/r um Versicherung, Wartung, Reparatur, neue Reifen usw. kümmern. Meist sind alleine die laufenden Kosten (ohne Fahrzeugkauf) des eigenen Autos bereits höher als die gesamten Kosten für die Carsharing-Nutzung.
- Carsharing mit Verwendung eines Elektroautos ermöglicht es unkompliziert und günstig das Elektroauto einem persönlichen Praxistest zu unterziehen. Das Elektroauto mit Ökostrom steigert den Vorteil der umweltfreundlichen Mobilität noch zusätzlich.
- e-Carsharing kann eine gute und sinnvolle Ergänzung zum öffentlichen Verkehr darstellen. Für weitere Strecken bzw. bei Vorhandensein eines passenden öffentlichen Verkehrsmittels, sollte dieses natürlich bevorzugt genutzt werden.
- Die Umsetzung bringt in der Regel auch einen Imagegewinn für die Standortgemeinde. Die BürgerInnen haben ein zusätzliches Angebot für die Abdeckung der individuellen Mobilitätsbedürfnisse.
Nachteile
- Der Komfort der Carsharing-Nutzung ist – je nach Entfernung zum Standort – geringer als bei Verwendung eines eigenen Autos, welches meist direkt vor der Türe steht. So kann es vielleicht auch notwendig sein, einen Kindersitz zum Carsharingauto zu tragen, wenn dieser nicht angeboten wird.
- Nachdem eine mehr oder wenig große Personengruppe auf das Carsharingauto zugreift, ist die persönliche Verfügbarkeit eingeschränkt. Bei kurzfristigem Bedarf, kann das Auto bereits vergeben sein.
- Die eigenen Sauberkeitsvorstellungen decken sich eventuell nicht mit jenen der Person, die das Auto vor einem genutzt hat.
Carsharing in vier Schritten in der Gemeinde umgesetzt
Bei der Umsetzung eines Carsharing-Projektes gilt es vier grundsätzliche Überlegungen zu berücksichtigen.
1. Auswahl der Trägerorganisation
- Es gibt zunehmend Unternehmen, die Teilleistungen oder den gesamten e-Carsharing-Betrieb übernehmen. Von diesen Angeboten kann bevorzugt Gebrauch gemacht werden.
- Ebenso wäre es möglich, eine eigene Vereinslösung als Träger aufzustellen.
- Aber auch die Gemeinde selbst kann ein e-Carsharingprojekt betreiben.
- In jedem Fall sind mögliche (gewerbe-)rechtliche Bestimmungen zu beachten und mit den zuständigen Behörden abzuklären.
2. NutzerInnen gewinnen
- Bei einem geschlossenen System bewährt sich ein Personenkreis von 15 bis 30 NutzerInnen. Für den Beginn sind ca. 10 „FixstarterInnen“ empfehlenswert.
- Diese sollten im Optimalfall das Auto „gemischt“ nutzen. Das heißt, es gibt regelmäßige NutzerInnen (alle paar Tage) und sporadische FahrerInnen, solche, die nur vormittags oder nachmittags fahren und TeilnehmerInnen, die das Fahrzeug nur wochentags oder bevorzugt am Wochenende nutzen.
- e-Carsharing ist nicht nur auf Privatpersonen beschränkt, sondern kann auch für dienstliche Fahrten der Gemeinde oder eines beteiligten Betriebes genutzt werden. Wenn eine Personengruppe (z.B. Fußballverein) Mitglied ist, müssen einzelne fahrtberechtigte Personen benannt werden.
- Um Interessierte für das künftige e-Carsharing-Projekt zu gewinnen ist der persönliche Kontakt am zielführendsten. Daneben stehen die klassischen Kommunikationskanäle wie Gemeindezeitung, Gemeindewebsite, Informationsveranstaltungen u.ä. zur Verfügung. Ebenso kann ein Fragebogen zur Bedarfserhebung hilfreich sein.
3. Automatisches Buchungssystem
- Zentraler Bestandteil einer e-Carsharing-Lösung ist deren Vermittlungsplattform – das Buchungssystem. Über diese Onlineplattform werden alle Buchungen des Fahrzeuges vollautomatisiert ohne Personalaufwand abgewickelt.
- Über den Computer oder das Smartphone sieht man sofort, wann bereits zukünftige Buchungen getätigt sind bzw. wann das Auto noch verfügbar ist.
- Nach erfolgter Buchung kann man das Auto entweder mittels einer Karte oder auch durch das Smartphone direkt aufschließen und danach starten.
- Außerdem werden die entsprechenden Gebühren automatisch vom Nutzungskonto abgebucht.
- Über das elektronisches Fahrtenbuch ist auch eine Unterscheidung von privaten und dienstlichen Fahrten möglich.
- Die aktuell üblicherweise verwendeten Buchungsplattformen sind Caruso Carsharing, IBIOLA Mobility Solutions und FAMILY OF POWER.
4. Nutzungsgebühren definieren
- Das Gebührenmodell sollte möglichst einfach sein. Von verschiedensten unterschiedlichen Preisstaffelungen sollte Abstand genommen werden. Natürlich sind Vergünstigungen wie z.B. Familienmitgliedschaften möglich.
- Fixgebühr: Es gibt eine jährliche Fixgebühr in der Höhe von meist 100 bis 300 Euro.
- Verbrauchsabhängige Gebühr: Für die Nutzung können kilometerabhängige und/oder zeitabhängige Gebühren vereinbart werden. Pro Kilometer bezahlt man im Regelfall zwischen 0,10 und 0,20 Euro, was wesentlich günstiger ist im Vergleich zu den tatsächlichen Gesamtkosten eines konventionellen Autos. Bei einer zeitabhängigen Kostenverrechnung liegen diese meist zwischen einem und 5 Euro pro Stunde.
- Um die Rückgabedisziplin des Carsharingautos zu erhöhen, sollte auf jeden Fall eine Zeitkomponente verrechnet werden. So kann man z.B. ab der dritten Buchungsstunde auch eine Stundengebühr verrechnen. Damit wird sichergestellt, dass nicht jemand das Auto für fünf Tage bucht, es nur am ersten und fünften Tag wenige Kilometer fährt, jedoch die Nutzung durch eine andere Person verhindert. Alternativ dazu kann man überhaupt nur Stundengebühren bzw. reduzierte Tagesgebühren festlegen.
Beratung und Unterstützung für Gemeinden
Die Energie- und Umweltagentur des Landes NÖ stellt für GemeindevertreterInnen bzw. OrganisatorInnen ein breites Unterstützungspaket für die Umsetzung von e-Carsharing-Projekten in Ihrer Gemeinde zur Verfügung. Dazu bieten wir folgende Bausteine an:
- Seminartermin e-Carsharing nach Bedarf
- Mustervorlagen kostenlos: Vereinsstatuten, Nutzungsvereinbarung, Kalkulationsvorlage, Fragebogen für die Bevölkerung
- Beratungsgespräch kostenlos vor Ort bei Bedarf
- Informationsveranstaltung moderiert für Bürgerinnen und Bürger inkl. Infostand zu moderaten Kosten
Information und Kontakt
Energie- und Umweltagentur des Landes NÖ
Matthias Komarek
T +43 2742 219 19
emobilitaet@enu.at