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Energie- und Umweltagentur des Landes Niederösterreich
Energieberatung Niederösterreich

PV-Freiflächenanlagen in der Gemeinde

Die Energiewende ist eine wichtige Aufgabe, die alle betrifft. Auch Gemeinden und Bürgerinnen und Bürger sind bei der Mitwirkung gefragt.

PV-Freiflächenanlage auf blühender Wiese

Die Energiewende soll rasch voranschreiten, gleichzeitig aber nachhaltig, sozialverträglich, raumschonend und umweltverträglich gestaltet werden. Das bedeutet, die Ernährungssicherheit zu gewährleisten, den Flächenverbrauch zu minimieren, die Biodiversität zu schützen bzw. zu fördern und die Bevölkerung mit einzubeziehen. Die Rahmenbedingungen dazu bietet die Vertragsraumordnung, sie nutzt die Möglichkeiten des Niederösterreichischen Raumordnungsgesetzes. Die eNu berät Gemeinden bei der Umsetzung von Beteiligungsprojekten und Energiegemeinschaften und stellt Musterverträge zur Verfügung.

Arten der Partizipation

Um die Akzeptanz der Bevölkerung für PV-Freiflächen sicherzustellen, ist eine frühestmögliche Einbindung der Bürgerinnen und Bürger wichtig. Ziel ist die

  • Erhöhung der regionalen Wertschöpfung 
  • Beschleunigung der Energiewende
  • Entschädigung für subjektive, regionale Nachteile bei Errichtung von Energieerzeugungsanlagen

Es gibt verschiedene Möglichkeiten zur Umsetzung:

  • PV-Bürgerbeteiligung: Anlagenbetreiber finanzieren die Anlage über Bürgerbeteiligung. Bürgerinnen und Bürger investieren in die Anlage und erhalten ihr Kapital inklusive Zinsen zurück. Die eNu bietet hierzu das Projekt Sonnenkraftwerk-Gemeinde an.
  • Energie-Gemeinschaften: Bürgerinnen und Bürger erhalten den von der PV-Freiflächenanlage erzeugten Strom zu einem günstigen Preis. Anlagenbetreiber sind verpflichtet, den Strom zu fixierten Preisen an die Gemeinschaft zu liefern.
  • Günstige Stromtarife: Anlagenbetreiber bieten sehr günstige Stromtarife für die Bevölkerung, Betriebe und Gemeinden an (Betreiber müssen Energieversorger sein). 
  • Infrastrukturkostenbeitrag an die Gemeinde: Die Gemeinde erhält während der Errichtungs- und Betriebsphase einen jährlichen Beitrag/ha für die Einräumung von Rechten und mögliche Beeinträchtigungen der örtlichen Kulturlandschaft. Der Beitrag kann zweckgebunden sein, beispielsweise für Energie-, Sozial- oder Umweltprojekte der Gemeinde.
  • Unterstützung bei der Umsetzung eigener PV-Anlagen: Anlagenbetreiber bieten den Anrainerinnen und Anrainern z.B. günstige PV-Paneele an, um die Umsetzung eigener PV-Anlagen zu fördern.

Beratungsangebot für Gemeinden

Erstberatung 

Die eNu berät zu Möglichkeiten zur praktischen Umsetzung von Projekten und zur Einbindung der Bevölkerung. Auch Muster-Raumordnungsverträge stellen wir zur Verfügung und beraten zur Anwendung. 

Infoveranstaltung für die Bevölkerung 

Offene und transparente Kommunikation ist bei Großprojekten besonders wichtig. Die eNu unterstützt bei der Organisation einer Informationsveranstaltung für Bürgerinnen und Bürger im Rahmen von Großprojekten. 

Unterstützung bei der Umsetzung

Für die Umsetzung von Bürgerbeteiligung kann das bewährte Projekt „Sonnenkraftwerk“ der eNu genutzt werden. Zur Einbindung der PV-Freiflächenanlage in eine Energiegemeinschaft ist die Gründung einer solchen erforderlich, wobei die eNu aktiv bei Vorüberlegungen und mit Gründungsdokumenten unterstützt. Bei der Gründung, Abwicklung und Abrechnung unterstützt die EZN und weitere Dienstleister.

Ablauf bei Nutzung von Raumordnungsverträgen

Raumordnungsvertrag: Inhalt, Rechte, Pflichten

Raumordnungsverträge sind Vereinbarungen zwischen Kommunen, Grundstückseigentümern und Investoren, die die Errichtung von (PV)-Anlagen auf Gemeindegebiet zu ermöglichen. Sei regeln die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien. Die Punkte des Vertrages bieten eine Hilfestellung und können für das jeweilige Projekt ausgewählt bzw. ergänzt werden. Diese Verträge regeln neben Bürgerbeteiligungen eine Vielzahl weiterer Rechte und Pflichten:

  • Sicherstellung von Maßnahmen zur Mehrfachnutzung (Ernährung, Biodiversität, Erholung, usw.)
  • Gewährleistung einer zügigen und reibungslosen Errichtung nach positiver Widmungsentscheidung
  • Sicherstellung der Nutzung (und Sanktionen bei Nichterfüllung)
  • Sicherstellung des Rückbaus nach Betriebseinstellung sowie Rückwidmung und Wiederherstellung des Originalzustandes
  • Regelung der Rechtswirksamkeit, Wertsicherung, Kostentragung und notwendigen Dienstbarkeiten im Zusammenhang mit der Anlagenerrichtung
  • Festlegung von Pacht- oder Mietzahlungen

Achtung: Der Raumordnungsvertrag ersetzt ein Raumordnungsverfahren NICHT, es bedarf einer entsprechenden Flächenwidmung durch die Gemeinde. BEVOR das Verfahren zur Flächenwidmungsänderung eingeleitet wird, muss ein Raumordnungsvertrag abgeschlossen werden. Dazu sind konkrete Vorstellungen zur Freiflächen-PV-Anlage bereits Voraussetzung. Aber: Der Vertrag begründet keinen Rechtsanspruch auf eine entsprechende Flächenwidmung.

Download Raumordnungsvertrag

Um Verbindlichkeit und Rechtsicherheit für alle Beteiligten zu gewährleisten, stellen wir Ihnen einen (Muster-)Raumordnungsvertrag zur Verfügung. Dieser Mustervertrag dient als Orientierung für die Ausarbeitung individueller Vereinbarungen zwischen Gemeinden, Anlagenbetreibern und Grundstückseigentümern. Der Mustervertrag wurde vom NÖ-Gemeindebund und der eNu entwickelt, um eine solide rechtliche Basis zu bieten. Der Mustervertrag dient nicht als Rechtsberatung, es können nicht alle rechtlichen Anforderungen oder individuellen Umstände berücksichtigt werden. Wir empfehlen, den Vertrag anzupassen, um die spezifischen Bedürfnisse Ihrer Vereinbarung zu erfüllen.

Die Ausverhandlung der Verträge zwischen Gemeinde, Grundeigentümern und Anlagenbetreibern wird von der eNu nicht begleitet. Für Fragen zur Beteiligung der Bevölkerung stehen wir zur Verfügung. Einen ausgehandelten Vertrag können Sie dem NÖ-Gemeindebund zur rechtlichen Überprüfung übermitteln.

Information und Kontakt

Energie- und Umweltagentur des Landes NÖ
Daniel Berger
+43 2742 219 19
photovoltaik@enu.at
 

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