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Energie- und Umweltagentur des Landes Niederösterreich
Energieberatung Niederösterreich

Wirtschaftlichkeit Photovoltaik

Wie wirtschaftlich ist eine Photovoltaik-Anlage und wann zahlt sich eine Anschaffung für Ihre Immobilie aus? Dies hängt von einigen Faktoren ab, die vor der Anschaffung zu bedenken sind.

Photovoltaikanlage mit Sparschwein im Vordergrund

Kosten vs. Ertrag

Die Wirtschaftlichkeit hängt einerseits von den Investitionskosten und Betriebskosten und andererseits von den durch die Photovoltaik-Anlage (PV-Anlagen) erwirtschafteten finanziellen Einkünfte und dem Eigenverbrauch ab. Der Eigenverbrauch ist der Verbrauch der elektrischen Energie der eigenen PV-Anlage, der, im Vergleich zu gekauftem Strom vom Energielieferanten, beinahe gratis ist.

Die Investitionskosten richten sich nach der Leistung der PV-Anlage, dem Installationsaufwand und diversen Transportwegen und benötigten Material. 

Die finanziellen Kosten der PV-Module und Wechselrichter waren im vergangenen Jahr höher. Derzeit (Stand August 2024) sind die Kosten für Komponenten, aufgrund der entspannten Nachfrage und der weltwirtschaftlichen Situation, auf einem relativ niedrigen Niveau, allerdings sind die Stunden der Handwerker und -innen zum Vorjahr angestiegen.

Moderate Installationskosten einer PV-Anlage sind eine der Voraussetzungen für eine wirtschaftliche Gesamtbilanz. Für eine grobe Bewertung können folgende Installationskosten für eine PV-Anlage mit 5 kWp ohne Stromspeicher verwendet werden, siehe nachfolgende Tabelle (Stand August 2024).

Gesamtpreis PV-Anlage mit 5 kWp Gesamtpreis PV-Anlage mit 10 kWp Einschätzung
6.000 Euro 10.000 Euro günstig
8.500 Euro 13.500 Euro moderat
10.000 Euro 20.000 Euro teuer

Quelle: eNu auf Basis von „Innovative Energietechnologien in Österreich Marktentwicklung 2023, BMK, 2024“

Die angegebenen Kosten beziehen sich auf fertig montierte Schrägdach-PV-Anlagen, exklusive der Umsatzsteuer (USt.). Etwaige Förderungen vom Bundesland und der Gemeinde, falls diese in Anspruch genommen werden können, verringern die Gesamtkosten. Bei kleineren PV-Anlagen sind die Kosten pro kWp höher als bei größeren.

Die Betriebskosten beschränken sich hauptsächlich auf Reparaturen, weil PV-Anlagen beinahe wartungsfrei sind. Eine Reinigung der PV-Module sollte regelmäßig und bei Verschmutzungen so rasch wie möglich durchgeführt werden. Die Erfahrung zeigt, dass einzelne Module und Wechselrichter defekt werden und daher nicht mehr ordnungsgemäß funktionieren. Manche PV-Anlagen-ErrichterInnen kalkulieren die Betriebskosten mit 1 % oder 200 Euro pro Jahr, das entspricht etwa einem Wechselrichtertausch alle 10-15 Jahre. Die neu hergestellten Wechselrichter haben im Durchschnitt eine Produktlebenszeit von 15 Jahren.

Die finanzielle Amortisationszeit der PV-Anlage hängt von verschiedenen Faktoren ab, immer gilt: Je höher der Eigenverbrauch, desto eher rentiert sich eine PV-Anlage. Die Kostenersparnis durch den Eigenverbrauch liegt im Schnitt bei ungefähr 29 Cent pro selbst produzierter kWh Strom, weil die Strom- und Netzkosten nicht bezahlt werden müssen (Stand August 2024). Die Erfahrung zeigt, dass der überschüssig produzierte und verkaufte Strom im Vergleich einen geringen Stellenwert hat (eine Ausnahme könnten die Vorteile durch die Teilnahme an Energiegemeinschaften sein). Ein hoher Eigenverbrauch ist deshalb wirtschaftlich vorteilhaft.

Beispiel:
Eine PV-Anlage mit einer Modulspitzenleistung von 4 kWp (ergibt in etwa. 4.000 kWh Stromerzeugung pro Jahr) und einer Einspeisevergütung von 5,3 Cent/kWh (ÖMAG-Marktpreis-Vergütung, Stand August 2024).

  • Bei 20 % Eigenverbrauch (80 % werden verkauft) liegen die jährlichen finanziellen Einkünfte bei 170 Euro und die Ersparnis aus dem verminderten Strombezug bei 232 Euro. In Summe ergibt dies 402 Euro.
  • Bei 50 % Eigenverbrauch (50 % werden verkauft) liegen die jährlichen finanziellen Einkünfte bei 106 Euro und die Ersparnis aus dem verminderten Strombezug bei 580 Euro. In Summe ergibt dies 686 Euro.

Die Differenz der Summen aus dem Beispiel zeigt, dass der größere Eigenverbrauch eine positive Auswirkung auf die Wirtschaftlichkeit hat.

Die finanzielle Gesamtbilanz einer Photovoltaikanlage kann durch niedrige Anschaffungskosten, Nutzung von Förderungen, optimale und damit an die Verbrauchszeiten angepasste Ausrichtung der PV-Module und hohen Eigenverbrauch positiv beeinflusst werden. Werden diese Punkte erfüllt, amortisieren sich die Kosten innerhalb von 10 Jahren. In der verbleibenden Lebensdauer der PV-Anlage (bis über 30 Jahre) erhöhen sich die Einkünfte wesentlich, was zu einer sehr positiven Gesamtbilanz führt. Zu bedenken ist, dass Wechselrichter ca. die Hälfte der Produktlebenszeit im Vergleich zu PV-Modulen haben. Bei einer PV-Anlage, die 30 bis 40 Jahre lang in Betrieb ist, müssen Wechselrichter bis zu zwei Mal erneuert werden.

Eigenverbrauch (erhöhen)

Nicht verbrauchte elektrische Energie lässt sich in einem Akkumulator („Stromspeicher“/Akku) einspeichern. So kann der gespeicherte Strom z.B. in den Nachtstunden oder bei Stromausfall verwendet werden. Der Wechselrichter müsste dementsprechend „inselfähig“ sein.

Je mehr vom erzeugten Strom selbst verbraucht wird, desto wirtschaftlicher wird die PV-Anlage. Der Eigenverbrauch ist von mehreren Faktoren abhängig und liegt im Schnitt bei 20 bis 30 %. Durch optimale Verwendung von Elektrogeräten kann dieser Wert auf über 50 % erhöht werden. Besonders ökonomisch und eine gute Ergänzung zu PV-Anlagen ist es, die Akkus der eigenen elektrisch angetriebenen Fahrzeuge (zum Beispiel e-Auto und e-Roller) tagsüber aufzuladen. Das erhöht den Eigenverbrauch und vermeidet die Netzkosten für elektrische Energie aus dem öffentlichen Elektrizitätsnetz, um die Akkus aufzuladen. 

Zum besseren Verständnis, wie Sie einen hohen Eigenverbrauch erreichen, müssen Sie die Produktionszeiten einer PV-Anlage kennen. Strom wird produziert, wenn die Sonne direkt und diffus (mit einer PV-Modul-spezifischen Mindestleistung) auf die PV-Module scheint. Im Jahresverlauf werden etwa 70 % des gesamten Jahresstromes im Sommerhalbjahr von April bis September erzeugt. Beim optimierten Eigenverbrauch werden Elektrogeräte in den Zeiten mit Sonnenschein betrieben.

Die Höhe des Eigenverbrauchs kann vorab mit dem „Sonnenklar“ – Photovoltaik Eigenverbrauchsrechner von PV-Austria abgeschätzt werden, damit die PV-Anlage nicht unwirtschaftlich ausgelegt wird.

Tipps für hohen Eigenverbrauch:

  • Elektrische Haushaltsgeräte vorrangig am Tag nutzen: Wenn möglich, Kochen oder Backen bei Tageslicht. Einlagerungen in Kühlschrank und Gefriertruhe bis Mittag.
  • Programmierbare Einschaltzeiten von Geschirrspüler, Waschmaschine oder Wäschetrockner nutzen und die Geräte nur bei Tageslicht einschalten.
  • Elektrische Gartengeräte verwenden: Rasenmäher, Rasentrimmer, Vertikutierer, Kreissäge, Hochdruckreiniger usw. werden meist bei Sonnenschein mit hoher PV-Stromproduktion verwendet.
  • Über eine Zeitschaltuhr Akkus nur am Tag laden: zum Beispiel für ein e-bike, Akku-Rasenmäher und Akku-Bohrmaschine
  • Warmwasserspeicher mit Wärmepumpe installieren und die Aufheizzeiten auf den Tag verlegen, zum Beispiel durch eine Zeitschaltuhr.
  • Elektro-Heizstab für Warmwasserspeicher installieren und die Aufheizzeiten durch den Wechselrichter steuern (geheizt wird dann nur bei überschüssig produziertem Strom).
  • Geräte zur PV-Ertragsoptimierung installieren: „Smart-Home“-Haussteuerungen oder andere Steuersysteme können Haushaltsgeräte so steuern, dass der von der PV-Anlage produzierte Strom bestmöglich verwendet wird.
  • Das Verwenden von großen Stromverbrauchern (zum Beispiel Klimageräte, Kühlgeräte, Heizgeräte, Schwimmbadpumpe) sollte auf den Ertrag der PV-Anlage abgestimmt und daher nur bei Sonnenschein (automatisch) eingeschaltet werden.
  • Auf ein Elektroauto umsteigen ist optimal, wenn das Elektroauto tagsüber von der PV-Anlage aufgeladen werden kann. Intelligente Regelungen zur Ertragsoptimierung für PV-Anlagen ermöglichen sogar genau jenen Stromüberschuss in den Akku vom Auto zu laden, der andernfalls ins Stromnetz geliefert werden würde.
  • Elektrische Geräte mit hohem Stromverbrauch, zum Beispiel Geräte zum Waschen, Backen, Kochen, Trocknen, Bügeln oder zur Gartenarbeit, sollten nicht gleichzeitig betrieben werden, sondern nacheinander, damit die Leistung der PV-Anlage möglichst ausreicht und kein Strom vom Energieversorger bezogen werden muss.

Weitere Überlegungen zu Wirtschaftlichkeit

Gemeinschaftsanlage

Statt eine private Photovoltaik-Anlage auf fruchtbaren Grünflächen zu errichten, ist es sinnvoller, in eine Gemeinschaftsanlage zu investieren. Hier werden zum Beispiel große Dächer von öffentlichen Gebäuden oder Gewerbeanlagen genutzt. Die Investition in eine größere PV-Anlage ist außerdem kostengünstiger und leistet den gleichen Beitrag zur Nutzung von erneuerbaren Energiequellen wie die PV-Anlage auf dem eigenen Grundstück. Auch bei der Errichtung von „Gemeinschaftsanlagen“ (Gemeinschaftliche Erzeugungsanlage oder BürgerInnen-Beteiligung) ist auf eine Verbrauchsoptimierung zu achten. Überschüssig produzierter Strom könnte an andere Marktteilnehmer verkauft werden; Stichwort: Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften

PV-Anlage rechtzeitig einplanen

Wird die PV-Anlage im Zuge eines Neubaus oder einer Sanierung geplant, finden sich nutzbare Flächen einfacher oder sind noch anpassbarer als bei einem bestehenden Gebäude. Die Mehr-Kosten einer nachträglichen Installation entfallen. Es können gebäude-integrierte PV-Module verwendet werden, womit Investitionskosten für doppelte Hüllenelemente vermieden werden.

Inselfähige PV-Anlagen

Dort, wo der Zugang zum öffentlichen Elektrizitätsnetz nicht möglich oder sehr aufwändig wäre, wie zum Beispiel bei entlegenen Schutzhütten, sind „inselfähige“ Photovoltaikanlagen schon lange eine kostengünstige Lösung. Es ist darauf zu achten, dass der Wechselrichter das von den Geräten geforderte 50 Hz-Stromnetz selbst aufbauen kann und tatsächlich keine (funktionstüchtige) Verbindung zum öffentlichen Elektrizitätsnetz besteht.

Steuern und Abgaben

Steuerliche und rechtliche Regelungen im Zusammenhang mit PV-Anlagen sind sehr umfangreich und zum Teil komplex.

Einkommensteuer (ESt) und Umsatzsteuer (USt) sind unabhängig voneinander zu betrachten und zu beurteilen. Das Infoblatt „Regelung zu Einkommensteuer und Umsatzsteuer beim Betrieb von Photovoltaik-Anlagen" bietet ausführliche Auskünfte und Beispiele. Mit unserer Excel-Berechnungshilfe können Sie Berechnungen für Ihre PV-Anlage zur Selbsteinschätzung durchführen, es ermöglicht dynamische Betrachtungen.

BEACHTEN SIE: Das Infoblatt, die Beispiel-Rechnungen und die Excel-Berechungshilfe decken NICHT alle steuerrechtlichen Betrachtungen ab und dienen nur als Orientierung!

Geschäftsmodelle

Photovoltaik-Anlagen am Balkon

Bei Kleinsterzeugungsanlagen wird im Normalfall kein Einspeisevertrag vergeben. In Bezug auf die Wirtschaftlichkeit ist daher ausschließlich der Eigenverbrauch ausschlaggebend. Sie können bei Ihrem Netzbetreiber um einen Zählpunkt ansuchen und anschließend einen Einspeisevertrag mit dem Unternehmen Ihrer Wahl abschließen.

Volleinspeisung

Die gesamte elektrische Energie, die von der PV-Anlage produziert wird, wird an einen freiwählbaren Abnehmer verkauft. Es findet kein Eigenverbrauch statt. Ein eigener Zähler („Smart Meter“) ist notwendig. Die Einspeisevergütung wird auf Grundlage der eingespeisten Energiemenge in Kilowattstunden (kWh) berechnet und ausgezahlt. 

Dachflächenvermietung

Die Miete für die Dachfläche sollte an den durchschnittlichen Marktpreis für elektrische Energie angeglichen sein, damit sich die Vermietung für den Besitzer oder die Besitzerin der Dachfläche wirtschaftlich auszahlt. Zu berücksichtigen ist jedoch, dass die Investitions-, Betriebs-, Instandsetzungs- und Wartungskosten vom finanziellen Ertrag aus dem Verkauf der elektrischen Energie zumindest abgedeckt werden müssen. X Euro/m² pro Monat oder Jahr (bei monatlichen Abrechnungen ist eine vertraglich festgelegte Kündigung unter Umständen einfacher und damit schneller möglich).

Mieterstrom-Modell

Hilfs- und Betriebsstrom mit Eigenstrom decken

Bei diesem Modell nutzen die MieterInnen den von der PV-Anlage erzeugten Strom, um den Betriebsstrom des Gebäudes zu decken. Der Verbrauch und die dafür anfallenden Stromkosten werden auf die MieterInnen umgelegt. Grundlage dafür ist das Mietrechtsgesetz, nach dem sich die Kosten der Heizungsversorgung, der Betriebsstrom für Personen‐ und Lastenaufzüge, die Beleuchtung, Gemeinschaftsantennenanlagen, Wäschepflege sowie sonstige Betriebskosten auf die MieterInnen umlegen lassen, sofern dies im Mietvertrag vereinbart wurde.

Aufgrund der Beschränkung auf die Hilfsenergie im Gebäude ist in diesem Modell auch die Strommenge begrenzt, die genutzt werden kann. Je mehr Hilfsstrom das Gebäude benötigt, desto besser ist dieses Modell für MieterInnen. Gebäude mit Aufzug, Tiefgarage und weiteren allgemeinen Anlagen sind hier im Vorteil. EigentümerInnen oder AnlagenbetreiberInnen sollten natürlich, trotz der günstigen Produktion von Strom, Interesse daran haben, effiziente Geräte und der gleichen einzusetzen.

„VermieterIn“ verkauft Strom direkt an MieterIn

Beim Mieterstrom wird Strom vom Wohnungsunternehmen an seine MieterInnen direkt vermarktet. Wohnungsunternehmen fungieren dabei als Stromlieferanten für die MieterInnen und stellen ihnen den erzeugten Strom zur Verfügung. Das Wohnungsunternehmen errichtet die PV-Anlagen zur Stromerzeugung selbst und kümmert sich um deren Betrieb und den Stromvertrieb. Die finanziellen Einkünfte aus dem Verkauf kassiert das Wohnungsunternehmen ein.

Jedoch trägt das Wohnungsunternehmen auch das Risiko, dass sich zu wenige MieterInnen in das Modell einbinden lassen, weil diese ihren Energielieferanten frei wählen können. Es bietet sich an, die PV-Anlage an ein Dienstleistungsunternehmen zu verpachten, das sich um die Vermarktung des Stroms an die MieterInnen kümmert.

Es besteht auch die Möglichkeit, die MieterInnen im Sinne einer Mieterbindung an den Vorteilen des Modells teilhaben zu lassen. Das setzt seitens des Wohnungsunternehmens jedoch voraus, zum Beispiel eine Genossenschaft zu gründen.

Tochtergesellschaft verkauft Strom an Mieter und Mieterinnen

Um mögliche Probleme hinsichtlich Organisation und Steuern zu umgehen, kann das Wohnungsunternehmen eine Tochtergesellschaft beauftragen, den Betrieb der PV-Anlagen und den Stromverkauf zu übernehmen oder aber alle Schritte von der Errichtung bis zum Stromverkauf abzuwickeln.

Mieter-Genossenschaft bzw. GbR- oder Pachtmodell

MieterInnen können auch eine Energiegenossenschaft oder eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) gründen und die Stromproduktion im Gebäude selbst übernehmen. Die MieterInnen mieten die PV-Anlage zur Stromerzeugung vom/von der EigentümerIn beziehungsweise vom/von der VermieterIn, nutzen den Strom und speisen überschüssigen Strom ins öffentliche Elektrizitätsnetz ein. Wartung, Betrieb und Abrechnung kann man auch von Dritten ausführen lassen.

Stromerzeugung und Vertrieb über ein Dienstleisterunternehmen/Contractor (Energieliefer‐Contracting)

Ein externes Dienstleisterunternehmen (sogenannter Contractor) übernimmt die Errichtung der PV-Anlagen, den Betrieb, die Akquisition und die Abrechnung mit den MieterInnen. Das mindert den Aufwand für das Wohnungsunternehmen signifikant. Die Dienstleistungsunternehmen verfolgen eigene Gewinnziele, weshalb das Modell für Wohnungsunternehmen und MieterInnen eher kostenintensiver ist. 

Eigenversorgung in einer Genossenschaft

Da die MieterInnen von Wohnungseigentum einer Genossenschaft ideelle MiteigentümerInnen sind, können sie den Strom direkt (über eine PV-Anlage) oder indirekt (über einen "Stromspeicher") innerhalb eines Gebäudes selbst nutzen. Dies wird als Eigenversorgung bezeichnet. Die genossenschaftliche Teilhabe der Mitglieder wird durch den Paragraphen (§) 16a des ElWOG definiert. Dies gilt, wenn die Mitglieder innerhalb eines bestimmten Grundstücks wohnen und über einen Hausanschluss versorgt werden. § 16a definiert auch eine „Gemeinschaftliche Erzeugungsanlage", die Eigenversorgung und den Eigenverbrauch. Laut § 16a müssen ErzeugerInnen und VerbraucherInnen entweder natürliche oder juristische Personen oder Teil einer eingetragenen Personengesellschaft sein, um sich vertraglich abzusichern.

Sonderfall – Besonderheit: Gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen (GEA)

Die Errichtung einer GEA wird durch den Paragraphen (§) 16a des ElWOG ermöglicht und ist auch im Wohnungseigentumsgesetz 2002 (WEG 2002) geregelt. Die Nutzung allgemeiner Flächen unterliegt in diesem Zusammenhang § 16. Abs. 2 als auch Abs. 5, siehe weiterführend, aber nur gültig wenn es sich nicht um Allgemeinteile der Liegenschaft handelt, §24 Abs. 4..

  • Variante 1: Mindestens 50 Prozent der Miteigentumsanteile stimmt für die Umsetzung des Projektes (und weniger dagegen). Oder
  • Variante 2: Von zwei Drittel der Miteigentumsanteile kam jeweils eine Rückmeldung und mindestens ein Drittel der Eigentumsanteile stimmt für die Umsetzung des Projektes und weniger dagegen.

Keine Stimmabgabe ist keine wirksame Verhinderung des Projekts.

Für weitere Details siehe WEG 2002 (§24 Abs.4).

PV Austria bietet einen praxisnahen Erfahrungsbericht aus 2016 (PDF, 8,37 MB).

Hinweis zum Thema Leistungsmessung

Im Vergleich zu einem Standard-Vertrag (Vertrag mit Energieversorger ohne Leistungsmessung (ungemessen) seitens des Netzbetreibers) wird statt dem Grundpreis pro Jahr ein Betrag verrechnet, der von der Bezugsleistung abhängig ist (Vertrag mit Leistungsmessung (gemessen) seitens des Netzbetreibers). Die Abgabe bezüglich der Leistungsmessung ist eine Komponente der Netzkosten. Der Netzbetreiber verrechnet pro Monat den in jenem Monat maximal aufgetretenen „tatsächlichen“ Leistungswert des Bezugs aus dem Elektrizitätsnetz mittels einer Formel, die gesetzlich geregelt ist (§ 4 und § 5  SNE-V 2018, siehe RIS - Systemnutzungsentgelte-Verordnung 2018 - Bundesrecht konsolidiert, Fassung vom 13.08.2024 (bka.gv.at)).

Die Formel in Worten, die auf den Bereich Niederösterreich zu trifft:
„Aktuelles Netznutzungsentgelt für die Netzebene 7* für den Bereich Niederösterreich** / (dividiert durch) 365 Tage x (multipliziert mit) Tage im jeweiligen Monat der Abrechnung x (multipliziert mit) maximal Wert der zur Verfügung gestellten Leistung im jeweiligen Monat.“

* gilt im gleichen Sinn auch für andere Netzebenen
** gibt es auch für andere Bereiche

Nachfolgend werden nur Unterschiede dargestellt, die bezüglich der Leistungsmessung relevant sind.

(Die Angaben und Ergebnisse umfassen nicht alle Komponenten einer Netzbetreiber-Rechnung!)

Beispiel: durchschnittliche Jahresbetrachtung (Bereich Niederösterreich):

  • Vergleichsrechnung Variante 1 (ohne PV-Anlage, Verbrauch 3.500 kWh/a), Netzebene 7, Monat August und bei einer Leistungsaufnahme (mindestens einmal) von 11 kW im August: --> 100 % Bezug vom EVU:
    • (Die Netzkosten bezüglich der energieabhängigen Netznutzung, werden im Beispiel a) und b) (Standard-Vertrag) mit derzeit 5,77 Cent/kWh verrechnet.)
    • 36 EUR/a + 5,77 Cent/kWh x 3.500 kWh/a = 237,95 EUR/a
  • Vergleichsrechnung Variante 2 (mit PV-Anlage, Wechselrichter (Output) und Netzwirkung (zugesprochene Anschlussleistung) 10 kW , Verbrauch 3.500 kWh/a, Autarkiegrad 35 %) --> 65 % Bezug vom EVU:
    • 36 EUR/a + 5,77 Cent/kWh x 2.275 kWh/a = 167,27 EUR/a
  • Vergleichsrechnung Variante 3 (mit PV-Anlage, Wechselrichter (Output) und Netzwirkung (zugesprochene Anschlussleistung) 16 kW , Verbrauch 3.500 kWh/a, Autarkiegrad 45 %) --> 55 % Bezug vom EVU:
    • (Die Netzkosten bezüglich der energieabhängigen Netznutzung, werden zu einem niedrigeren Tarif als im Standard-Vertrag verrechnet, derzeit 4,45 Cent/kWh.)
    • 37,56 EUR/365 Tage x 365 Tage/kW x 6 kW + 4,45 Cent/kWh x 1.925 kWh/a = 311,02 EUR/a
    • Zu beachten ist allerdings, dass die erwähnten 6 kW eine bespielhafte pauschale Abschätzung für ein ganzes Jahr sind. Die tatsächliche Abrechnung erfolgt je Monat, daher wären 28, 29, 30 oder 31 Tage einzusetzen und daher müsste monatsweise abgeschätzt werden, um etwas aussagekräftiger zu sein, was allerdings sehr individuell ist und daher hier nicht dargestellt wurde.

Zu berücksichtigen ist, dass unteranderem in Wien und Niederösterreich die Kosten für die Elektrizitätsabgabe von 0,1 Cent/kWh und die Kosten für das Netzverlustentgelt (Wien) 0,866 Cent/kWh und (Niederösterreich) 0,783 Cent/kWh sowie die jährlichen Kosten für das Messgerät hinzukommen, aber nicht unterschiedlich zum Standard-Vertrag verrechnet werden (Stand August 2024).

Die Umstellung auf Leistungsmessung erfolgt bei Anschluss einer Stromerzeugungsanlage (z. B.: PV-Anlage) bei folgenden Anschlussleistungen:

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