Energiebuchhaltungs-Vorbildgemeinden
Energiebuchhaltung optimieren, Energieeffizienz steigern, Gemeinde vor den Vorhang holen. Energiebuchhaltungs-Vorbildgemeinden sind Vorreiter in Sachen Energieeffizienz.
Die Erhebung aller Energieverbräuche (Gemeindegebäude, Anlagen und Fuhrpark), deren Eintragung in das Online-Energiebuchhaltungssystem Siemens Navigator sowie die Erstellung eines Energieberichtes mit abschließender Präsentation im Gemeinderat zeichnet die Energiebuchhaltungs-Vorbildgemeinden aus.
Vorteile für Vorbildgemeinden
Gemeinden, die sich an der Serviceoffensive Energiebuchhaltungs-Vorbildgemeinde beteiligen, profitieren von individueller und kostenloser Beratung, einer Qualitätsprüfung der Daten, ebenso wie von einer Positionierung als Vorreitergemeinde in Sachen Energieeffizienz durch Unterstützung bei der medialen Kommunikation. Zudem erhalten die Vorbildgemeinden exklusiven Zugang zu weiterführenden Angeboten.
- Individuelle Beratung und Unterstützung bei der Erstellung des Gemeinde-Energieberichts
- Auf den Energiebericht abgestimmte Beratungen durch die Energieberatung NÖ für die Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen
- Voraussetzung um als Gemeinde am Spitzenprogramm e5 teilzunehmen
Rahmenbedingungen der Energiebuchhaltungs-Vorbildgemeinden
Für die Serviceoffensive Energiebuchhaltungs-Vorbildgemeinde ist die Erfassung der Energiedaten mit dem Siemens-Navigator erforderlich. Eine jährliche Dokumentation aller Gemeinde-Energieverbräuche (Wärme, Strom sowie Treibstoffen von Gebäuden, Anlagen und Fuhrpark) sind Voraussetzung.
Das Angebot zur "Energiebuchhaltungs-Vorbildgemeinde" wird mit der Berichtslegung an die Energie- und Umweltagentur des Landes NÖ (eNu) in Anspruch genommen. Die Gemeinde gestattet der eNu und der Energieberaterin oder dem -berater der Energieberatung NÖ im Rahmen der Betreuung, in die Energiebuchhaltungs-Daten einzusehen. Mit der Zusendung des Energieberichts an die eNu stimmt die Gemeinde zu, dass die Daten anonymisiert für Analysezwecke, Bewusstseinsbildung und gezielten Informationsaussendungen an die teilnehmende Gemeinde genutzt werden dürfen.
Die eNu und die Energieberaterin oder der Energieberater sind dabei nur beratend tätig und ersetzen nicht operative Tätigkeiten wie das Ablesen von Zählerdaten oder die Eingabe von Energieverbräuchen in den Siemens-Navigator. Die Ernennung als Energiebuchhaltungs-Vorbildgemeinde erfolgt nach Fertigstellung, Übermittlung und positiver Begutachtung des Gemeinde-Energie-Berichts für das vergangene Kalenderjahr (oder das Jahr davor). Die Gemeinde hat das Recht, jederzeit in schriftlicher Form zurückzutreten.
Für die Energiebuchhaltungs-Vorbildgemeinde gelten folgende Kriterien:
1. Nutzung des Siemens-Navigator
Um sich an der Serviceoffensive Energiebuchhaltungs-Vorbildgemeinde beteiligen zu können, muss die Erfassung der Energiedaten mit dem Siemens-Navigator durchgeführt werden, welcher vom Land NÖ kostenlos zur Verfügung gestellt wird. Die Berichtslegung mit dem EBN-Tool (ebenfalls kostenlos) wird empfohlen, ist aber nicht verpflichtend, wenn ein anderes Berichtstool – in entsprechender Qualität und Aussagekraft (z.B. Möglichkeit der Heizgradtagbereinigung, Ausweisung erneuerbarer Energieanteile, CO2-Emissionen, etc.) in der Gemeinde verwendet wird.
2. Jährliche Erfassung der Energieverbräuche aller Gebäude, Anlagen und des Fuhrparks
Die Erfassung von zumindest jährlichen Energiedaten (Wärme, Strom, Treibstoff) von allen gemeindeeigenen Gebäuden, Anlagen und des Fuhrparks ist als Mindestkriterium anzusehen. Eigenverbräuche aus Energieproduktionsanlagen (PV, etc.) sind ebenfalls zu erfassen und dem jeweiligen Verbraucher rechnerisch zuzuordnen. Empfohlen wird zusätzlich die Datenerfassung der wichtigen Ressource Wasser.
3. Monatliche Ablesung als Empfehlung
Eine monatliche Datenerfassung ist kein Kriterium, wird jedoch dahingehend empfohlen um Ursachen von erhöhten Energieverbräuchen rasch aufzudecken und Gegenmaßnahmen einleiten zu können.
4. Erstellung eines Gemeinde-Energie-Berichts
Die teilnehmende Gemeinde erklärt sich bereit, einen Gemeinde-Energie-Bericht für das vergangene Kalenderjahr (oder das Jahr davor) zu erstellen und den fertigen Bericht an energiebuchhaltung@enu.at zu übermitteln. Der Bericht muss folgende Kriterien erfüllen:
- Energieverbräuche müssen ein gesamtes Kalenderjahr umfassen (vom 1.1. bis 31.12., keine unterjährigen Berichte)
- Zumindest eine gesamte Interpretation der Daten und Auflistung von konkreten Handlungsempfehlungen durch die Energiebeauftragte oder den Energiebeauftragten (in den Kapiteln 3 und 4 im EBN-Tool) des Energie-Berichtes
- Übermittlung des Berichtes bis 31.7. an energiebuchhaltung@enu.at
Vorbildgemeinden in NÖ
Über 220 Gemeinden sind Teil des Qualitätsprogrammes und profitieren von der Serviceoffensive für Energiebeauftragte.
- Liste der Energiebuchhaltungs-Vorbildgemeinden (PDF, 343 KB)
Information und Kontakt
Servicestelle Energiebuchhaltung
Olivia Rechberger & Ralph Zulehner
T +43 2742 22 14 42
energiebuchhaltung@enu.at