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Energie- und Umweltagentur des Landes Niederösterreich
Energieberatung Niederösterreich

Grundlagen über Energiegemeinschaften

Energiegemeinschaften sind ein wichtiger Baustein, um unser Energiesystem von fossilen Energiequellen auf die Nutzung von erneuerbaren Energiequellen umzustellen und die dezentrale Energieversorgung zu stärken. Hier finden Sie die wichtigsten Basis-Infos zu diesem noch jungen und selbststimmten Modell.

Die Gesetze (EAG und ElWOG 2010) definieren vier Energiegemeinschafts-Modelle:
Die „Gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen“ („GEA“), die lokal oder regional beschränkte „Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft" („EEG“) und die innerhalb Österreichs geografisch unbeschränkte „Bürgerenergiegemeinschaft“ („BEG“).

BEG ist erst ab 01.01.2024 in Österreich geografisch unbeschränkte möglich und derzeit auf das jeweilige Konzessionsgebiet eines Netzbetreibers beschränkt.

Neue Chancen für den Ausbau Erneuerbarer Energie

Strom konnte bislang nur innerhalb der eigenen Grundstücksgrenze geteilt werden, und zwar durch die Meldung einer gemeinschaftliche Erzeugungsanlage beim Netzbetreiber. Die Erzeugungsanlage könnte dafür, beispielhaft eine PV-Anlage, am Dach eines Wohnhauses stehen. Der Beschluss des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) im Jahr 2021 änderte das und eröffnete für ErzeugerInnen von Strom aus erneuerbaren Energiequellen ganz neue Möglichkeiten: Ab sofort können Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften (EEG) gegründet werden. Innerhalb einer EEG können die Mitglieder mit Strom handeln. D.h. der Überschuss-Strom, zum Beispiel aus der eigenen Photovoltaik-Anlage, kann, anstatt ins Stromnetz eingespeist, an NachbarInnen verkauft werden. Das System ist aber nicht auf Strom aus Photovoltaik-Anlagen begrenzt, es kann für die Nutzung aller erneuerbaren Energiequellen angewendet werden.

Was sind Energiegemeinschaften?

Innerhalb einer Energiegemeinschaft können die TeilnehmerInnen innerhalb und über die Grundstücksgrenze und sogar über die Ortsgrenze hinaus Strom gemeinsam produzieren, speichern, handeln und verbrauchen. Es ist nicht ausschlaggebend, ob kleine, mittlere oder große Unternehmen, Gemeinden oder Privatpersonen eine Energiegemeinschaft gründen wollen, alle können zu Energieproduzenten innerhalb einer und Teil einer Energiegemeinschaft werden. Es müssen sich nur mindestens zwei TeilnehmerInnen zusammenschließen.

Es gibt drei Hauptkategorien von Energiegemeinschaften:

Gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen (GEA)

Die räumlich kleinste ist die „Gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen“ („GEA“) und im Fachjargon auch als „16a-Anlage“ bezeichnet. Diese kann auf einem Grundstück, auf dem sich Erzeugungsanlagen und Verbrauchsanalgen befinden zwischen den eben erwähnten Anlagen über eine gemeinschaftliche Bindung der zugehörigen Rechtspersonen gegründet werden, wenn diese über den gleichen Abgang der Trafostation verbunden sind.

Nähere Informationen darüber und diesbezügliche Unterstützungsmaterialien finden Sie auf der Informationsplattform rund um das Thema “Gemeinschaftliche PV-Anlagen” und auf Anfrage über energiegemeinschaften@enu.at.

Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft (EEG)

Die „Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften“ („EEG“) ist räumlich gesehen die nächstgrößere Energiegemeinschaft, die zwischen mindestens zwei Rechtspersonen gegründet werden kann. Diese kann einerseits lokal über die Abgänge einer Trafostation und andererseits regional über einen oder mehrere Abgänge eines Umspannwerkes mit Rechtspersonen gegründet werden. Nähere Informationen darüber und diesbezügliche Unterstützungsmaterialien finden Sie auf unserer Seite zur Gründung von Energiegemeinschaften.

Eine EEG darf Energie (Strom, Wärme oder Gas) aus erneuerbaren Quellen erzeugen, speichern, verbrauchen und verkaufen. Einer EEG ist es erlaubt, die Anlagen des Netzbetreibers (wie das Stromnetz) zu nützen. Dabei müssen sie immer innerhalb des Konzessionsgebiets eines einzelnen Netzbetreibers liegen und sind auf den sogenannten „Nahebereich“ beschränkt. Große Unternehmen dürfen nicht Teil einer EEG sein, siehe § 79 (2) EAG.

Im Stromnetz ist der Nahebereich durch die Netzebenen bestimmt. Man unterscheidet dabei zwischen den EEG die sich im Lokalbereich, bei denen die TeilnehmerInnen einer Energiegemeinschaft über einen gemeinsamen Transformatorstation (Trafo) verbunden sind, und im Regionalbereich, bei denen die TeilnehmerInnen über dasselbe Umspannwerk miteinander verbunden sind, betrieben werden. Dadurch, dass in einer EEG Energie lokal bzw. regional erzeugt und auch gleich wieder verbraucht wird, ergeben sich weniger Belastungen für das Stromnetz. Dies wird durch den Wegfall eines Teils der Netzkosten, Abgaben und Steuern belohnt.

TeilnehmerInnen von GEA und EEG profitieren von

  • geringeren Netzgebühren, Befreiung von Steuern und Abgaben
  • regionaler Wertschöpfung
  • einer Absicherung gegen Schwankungen in globalen Energiemärkten
  • zusätzliche Stärkung des Gemeinschaftsgefühls

Bürgerenergiegemeinschaften (BEG)

Räumlich gesehen können „Bürgerenergiegemeinschaften“ („BEG“) am aller größten der drei Energiegemeinschaften werden. Innerhalb von BEG darf nur elektrische Energie erzeugt, gespeichert, verbraucht und verkauft werden. Nur bei diesen Energiegemeinschaften dürfen auch große Unternehmen, siehe Definition der WKO, eingegliedert werden. Sie sind nicht auf erneuerbare Energiequellen beschränkt.

BEG ist seit Jänner 2024 in Österreich geografisch unbeschränkt und über alle Konzessionsgebiete der Netzbetreiber möglich (siehe auch aktuelle Marktinformation ebUtilities).

Wer kann an Energiegemeinschaften teilnehmen?

Jede natürliche Person, Gemeinde, jeder Rechtsträger von Behörden in Bezug auf lokale Dienststellen und sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts als auch kleine und mittlere Unternehmen können an einer EEG teilnehmen, damit ausgenommen sind große Unternehmen.

Egal ob eine Privatperson (natürlich Person) selbst ein Kraftwerk hat, zum Beispiel eine PV-Anlage am eigenen Dach oder ob Sie „nur“ regionalen Strom konsumieren möchte, Sie darf an einer EEG teilnehmen, weil die „Mehrfachteilnahme“ erst ab 01.01.2024 möglich sein soll. Auch Kleinst- und Kleinunternehmen sowie mittlere Unternehmen (juristische Personen) sowie Gemeinden (Gebietskörperschaft) können Mitglieder einer EEG werden. Als eigene Rechtspersönlichkeiten sind Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften zum Beispiel als Vereine oder Genossenschaften organisiert. Um die jeweilige Erzeugung bzw. den Verbrauch nahe Echtzeit erfassen zu können, bedarf es der Installation eines Smart Meters. Dieser wird vom Netzbetreiber, falls Sie noch keinen haben, spätestens nach der Anmeldung bei einer Energiegemeinschaften zur Verfügung gestellt.

Achten Sie darauf, dass Ihr Smart Meter kommunikativ und auf „opt in“ geschaltet ist. Den Zugang zu Ihrem Smart Meter müssen Sie über das Kundenportal Ihres Netzbetreiber (zum Beispiel Netz NÖ und Wiener Netze) anfordern.

Sie wollen selbst eine Energiegemeinschaft gründen? Hier finden Sie wichtige Informationen zur Gründung einer EEG oder BEG.

Wie geht es weiter?

Die eNu ist Ihre unabhängige Informationsstelle zu Energiegemeinschaften in Niederösterreich. Innerhalb eines österreichweiten Netzwerkes bieten wir unabhängige Beratung und Infos zum Aufbau und zum Betrieb von Energiegemeinschaften. Die eNu begleitet und unterstützt im Rahmen der österreichweiten Plattform auch Pilotprojekte und sammelt wertvolle Erfahrungen. Wenn Sie selbst Interesse haben, eine Energiegemeinschaft zu gründen oder daran teilzunehmen, abonnieren Sie unsere Info-Mailings und bleiben am aktuellen Stand:

Weitere Informationen, Tipps und Downloads

Hilfreiche und wichtige Informationen und Tipps rund um Erneuerbare Energiegemeinschafen finden Sie in diesen Broschüren, welche zum Großteil auch für BEG gelten:

In unseren Online-Infovorträgen greifen wir wichtige Grundlagen-Informationen zu Erneuerbare Energiegemeinschaften auf. Melden Sie sich gleich dazu an!

Wenn Sie weitere Fragen haben, finden Sie auch Informationen auf Energiegemeinschaften gründen und auf Anfrage über energiegemeinschaften@enu.at.

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