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Energie- und Umweltagentur des Landes Niederösterreich
Energieberatung Niederösterreich

Hochwasser: Was tun bei Wasserschäden?

Hier finden Sie wichtige Informationen und Ansprechstellen zur Sanierung von Wasserschäden. Unter unserer Hotline T +43 2742 221 44 beraten Sie unsere Expertinnen und Experten gerne auch persönlich. Weiters bieten wir in einigen Gemeinden Infoabende an.

Aktuelle Informationen zu Förderungen

Folgendes Video informiert Sie über die aktuell relevanten Förderungen für vom Hochwasser Betroffene:

Erweiterung der Bundesförderung KPC-Sanierungsbonus und Raus aus Öl und Gas

Für den Sanierungsbonus und den Tausch erneuerbarer Heizsysteme entfällt das Mindestalter von 15 Jahren bei Heizsystem und Gebäude – d.h. Hochwassergeschädigte erhalten auch für beschädigte neue(re) Heizsysteme bzw. Gebäudeteile bei Dämmung oder Fenstertausch eine Förderung!

Für Hochwassergeschädigte (ein Nachweis durch die Gemeinde ist nötig) gibt es folgende Erleichterungen und zusätzliche Fördermöglichkeiten bei Registrierungen bis 31.12.2024:

  1. „Sanierungsbonus“ Ein-/Zweifamlienhaus/Reihenhaus Einzelbauteilsanierungen:
    a) Das Mindestalter für Gebäude von 15 Jahren entfällt
    b) Vorlage eines Energieberatungsprotokolls ist nicht erforderlich
    c) Es können mehrere Einzelbauteilsanierungsmaßnahmen eingereicht werden (50 % Förderung pro Maßnahme bis 9.000 Euro)
    d) Der Fenstertausch wird gefördert ohne Vorgabe einer Mindestanzahl an zu tauschenden Fenstern
     
  2. „Sanierungsbonus“ Ein-/Zweifamilienhaus/Reihenhaus Umfassende Sanierungen und Teilsanierung 40 %:
    a) Das Mindestalter für Gebäude von 15 Jahren entfällt
    b) Registrierung und Antragstellung (Endabrechnung) müssen bis 31.12.2024 erfolgen
     
  3. „Raus aus Öl und Gas“ Ein-/Zweifamilienhaus/Reihenhaus:
    a) Fernwärme-Vorrang entfällt
    b) Vorlage eines Energieberatungsprotokolls ist nicht erforderlich
     
  4. „Tausch erneuerbare Heizungssysteme“ Ein-/Zweifamilienhaus/Reihenhaus:
    a) Fernwärme-Vorrang entfällt
    b) Beschränkung des Mindestalters (15 Jahre) der ersetzten Heizungsanlage entfällt
    c) Hochwasserzuschlag + 2.500 €
     
  5. Sauber heizen für Alle
    a) Mit der Umsetzung des Projekts kann bereits vor der Registrierung, vor der Energieberatung und Antragstellung begonnen werden
    b) Fernwärme-Vorrang entfällt
     
  6. Erweiterung der Förderung Energie sparen im Haushalt – Beratung & Gerätetausch für hochwasser- und armutsbetroffene Haushalte
    a) Es kann um eine zweite Energiesparberatung und einen erneuten Gerätetausch angesucht werden.
    b) Auch bereits getauschte Geräte können erneut getauscht werden, wenn sie vom Hochwasser geschädigt wurden.
    c) Pro hochwassergeschädigten Haushalt können bis zu vier Geräte getauscht werden.
    Nähere Informationen: Leitfaden – Energiesparen im Haushalt 2024

Alle oben genannten Förderungen sind kombinierbar mit den Beihilfen aus dem Katastrophenfonds, allerdings müssen alle erhaltenen Unterstützungsleistungen inklusive Versicherungsleistungen bekanntgegeben werden und dürfen nicht mehr als 100 % der Kosten betragen. Hochwasseropfer können den Handwerkerbonus für Arbeitsleistungen zur Beseitigung der Hochwasser-/Sturmschäden, wie z.B. Ausmal-, Fliesenlege-, Trockenlegungs- oder Räumungs-/Entrümplungsarbeiten, nützen: Handwerkerbonus.

Vereinfachte Förderbestimmungen für hochwasserbetroffene Betriebe und Gemeinden:
Ähnliche Erleichterungen wie für Ein-/Zweifamilienhaus/Reihenhaus gelten auch für Betriebe und Gemeinden. Voraussetzung ist die Vorlage eines Nachweises der Gemeinde, dass der Betrieb hochwasserbetroffen ist. Weiters muss der Betrieb alle in Anspruch genommenen Unterstützungsleistungen bekanntgeben:

  • Heizungsaustausch: der Fernwärmevorrang entfällt
  • Hochwasserzuschlag von 2.500 € für den Tausch eines erneuerbaren Heizsystems
  • Für Heizungen < 100 kW gilt: Förderungsanträge sind bis 31.12.2025 möglich, Förderungsanträge sind nach Umsetzung des Projekts, spätestens jedoch 6 Monate nach Rechnungslegung zu stellen
  • Für Heizungen > 100 kW: Förderungsanträge sind vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung von Leistungen (ausgenommen Planungsleistungen) bis 31.3.2025 möglich
  • Thermische Bauteilsanierung: das Mindestalter des zu sanierenden Gebäudes von 15 Jahren entfällt. Förderanträge sind nach Projektumsetzung, spätestens jedoch 6 Monate nach Rechnungslegung bis 31.12.2025 zu stellen
  • Umfassende Gebäudesanierungen: Das Gebäudemindestalter entfällt, die erforderliche Reduktion des Heizwärmebedarfs muss lediglich mindestens 25% betragen, die Begrenzung des Förderbetrags pro jährlich reduzierter Kilowattstunde Heizwärmebedarf entfällt. Anträge sind bis 31.03.2025 vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung von Leistungen (ausgenommen Planungsleistungen) möglich.

Nähere Detailinfos für Betriebe und Gemeinden auf www.umweltfoerderung.at
 

Förderübersicht: Hilfe für hochwasserbetroffene Privathaushalte (umweltfoerdreung.at)

Richtlinie: Infoblatt_fuer_hochwasserbetroffene_Privathaushalte_2024.pdf (umweltfoerderung.at)

Registrierungen: Privatpersonen | Umweltförderung (umweltfoerderung.at)

Förderungen für Gemeinden: Kommunales Förderzentrum

Stand: 06.11.2024

Sofortmaßnahmen bei einem Wasserschaden

Strom abschalten, Abpumpen und Trocknen

  • Überflutete Räume erst nach dem Abschalten des Stroms wegen Stromschlaggefahr betreten! Vorher Gummistiefel und Handschuhe als Schutz vor verschmutztem Wasser anziehen. Wertvolle Gegenstände in Sicherheit bringen und möglichst rasch danach mit einer leistungsstarken Tauchpumpe (z.B. Förderleistung 10.000 – 15.000 Liter pro Stunde) das Wasser abpumpen und die Wasseransammlungen beseitigen, z.B. Boden mit Lippen-Wasserschieber abziehen und Wasser in einem Schacht sammeln, von dem es abgepumpt wird.
     
  • Den Strom dafür von Steckdosen aus trockenen Bereichen beziehen. Dabei nicht zu viel auf einmal abpumpen, vor allem wenn die Pegelstände noch nicht im Sinken sind. Sonst kann es passieren, dass Wasser aus dem Boden nachdrückt und weitere Schäden verursacht.
     
  • Haben Sie eine Ölheizung und könnte Wasser in den Tankraum eingedrungen sein, kontrollieren Sie, ob auf der Wasseroberfläche ein Ölfilm oder Ölschlieren zu sehen sind. In diesem Fall darf das Wasser nicht einfach in die Kanalisation gepumpt werden. Stattdessen muss die Feuerwehr oder ein Fachbetrieb die Flüssigkeit fachgerecht mithilfe eines Ölabscheiders abpumpen.

    Eine prägnante Zusammenfassung der Maßnahmen bei Ölaustritt finden Sie hier: Empfehlungen für Betreiber von Öllagern im Zusammenhang mit Hochwasser - Land Niederösterreich.
     
  • Gleich nach dem Abpumpen des Wassers, beschädigtes und nasses Inventar außer Hauses bringen und mit dem Abtrocknen der Feuchtigkeit mithilfe leistungsstarker Bautrockner beginnen. Je nach Größe des Schadens kann dies mehrere Tage bis zu mehreren Wochen, in Extremfällen sogar Monate, dauern. Der Einsatz von Heizlüftern und Ventilatoren unterstützt diesen Prozess. Diese kann man mit einem Steckdosen-Hygrostat über die Luftfeuchte steuern, d.h. an- und ausschalten.
     
  • Notwendig ist die begleitende Kontrolle mit einem Feuchtigkeitsmessgerät. Am besten mit dem Abtrocknen eine Fachfirma betrauen, die aufgrund ihrer Erfahrung ein abgestimmtes Maßnahmenkonzept erstellen und dessen Wirksamkeit laufend kontrollieren kann: Die entzogene Wassermenge und die Luftfeuchte werden geringer. Auch die Oberflächenfeuchtigkeit soll abnehmen. Man kann sie mit einem Materialfeuchtemessgerät, aber nur bis zu einer Tiefe von 5 cm kontrollieren. Geräte die tiefer bis zu etwa 30 cm messen, sind sehr teuer. Sind Folien unter Bauteilen wie z.B. dem Estrich verlegt, dann kann man die Feuchtigkeit darunter nur durch eine Bohrprobe bestimmen.
     
  • Kontrolle des Daches auf Dichtheit: Überprüfen Sie am Dachboden, ob Feuchtigkeit eingetreten ist. Feuchte Dachziegellatten geben oft einen Hinweis auf undichte Stellen. Verblechungen und Anschlüsse an andere Bauteile sind ebenfalls Schwachstellen. Verfärbungen von Wand- und Deckenoberflächen im Gebäude können ebenfalls Zeichen eines Wasserschadens sein. Hier gilt es möglichst rasch aufzuklären, wo die undichten Stellen sind.
     
  • Professionelle Hilfe ist oft unerlässlich, um langfristige Schäden zu vermeiden! Mit professioneller Hilfe auch gleich Vorbeugemaßnahmen planen, damit erneute Schadensfälle vermieden werden.
     
  • Holz-Leichtbauweise: Hohlräume öffnen, Innenbeplankung bis 30 cm über Hochwassermarke entfernen – Öffnen der Konstruktion gemeinsam mit der Holzbaufirma, weil es auch um die Statik geht. Eventuell müssen aussteifende Hilfskonstruktionen vorgenommen werden. Feuchte Dämmung entfernen. Durchnässte Dämmung verliert ihre Dämmwirkung und ist eine gefährliche Schimmelquelle. Fußbodenkonstruktion inkl. Estrich entfernen, verschlammte Konstruktionen mit Schlauch oder Hochdruckreiniger reinigen, Konstruktion mehrere Wochen bis zu einer Holzfeuchte unter 20 % austrocknen lassen, Konstruktion wieder schließen.
     
  • Geschäumte Dämmstoffe aus Kunststoff (z.B. „Styropor“, XPS-Platten im Sockelbereich) sind relativ wasserresistent, erschweren aber die Austrocknung des Mauerwerks.
     
  • Befindet sich Dämmstoff unter dem Estrich, ist die Beiziehung einer Fachfirma für die Estrichtrocknung unbedingt anzuraten! 
    Dieser Sanierungsschritt erfordert besonders viel Sachverstand und Erfahrung. Der folgende Leitfaden gibt auf S. 159-179 einen Überblick über die Komplexität des Themas und zeigt die wesentlichen Faktoren auf, von denen eine erfolgreiche Sanierung abhängt. Dadurch bekommt man ein gutes Verständnis vermittelt, worauf es bei der Trocknung ankommt: Leitfaden zur Vorbeugung, Erfassung und Sanierung von Schimmelbefall in Gebäuden (umweltbundesamt.de)
     
  • Sorgen Sie für eine laufende gute Durchlüftung! Bei Einsatz eines Bautrockners ist lüften nicht notwendig. Beschaffen Sie sich zur Kontrolle der Feuchtigkeitsabfuhr mehrere Umgebungsluft-Feuchtigkeitsmesser (Hygrometer). Ist die Außenluft feuchter als im Innenbereich, dann nicht lüften, sonst zieht man die Feuchte erst recht hinein. Weiterführende Information im Ratgeber "Lüften und Schimmel"
     

Nähere Informationen zu Sofortmaßnahmen:

Haustechnik

Heizungsanlagen

Folgendes Video informiert Sie über den richtigen Umgang mit der Heizungs-Anlage.

  • Ist auch die Heizung im Wasser gestanden, Heizung sicherheitshalber nach Abtrocknung der elektrischen Leitungen und Kontakte nicht selbstständig wieder in Betrieb nehmen. Verschmutzte Brenner könnten z.B. das giftige Kohlenmonoxid bilden. Ferner kann die ordnungsgemäße Funktion von Sicherheitseinrichtungen, wie der Überhitzungsschutz von Kesseln, durch den Ausfall elektronischer Bauteile beeinträchtigt sein. Eine reine Sichtkontrolle von außen reicht nicht aus. 

    Auch Langzeitkorrosion kann sich bemerkbar machen: Kontakte können auch erst nach einer gewissen Zeit ausfallen. Aus der Erfahrung von vergangenen Hochwassern weiß man, dass Versuche, die Platinen zu trocknen, nicht erfolgreich waren. In den meisten Fällen, und vor allem, wenn die elektronischen Teile des Kessels unter Wasser waren, ist der Kessel meist nicht mehr zu retten. 
     
  • Rasch beim Installationsbetrieb einen Servicetechniker oder eine Servicetechnikerin zur Begutachtung der Funktionsfähigkeit und weiteren Benutzbarkeit des Wärmeerzeugers anfordern. Unter Umständen muss der Schaden auch direkt vom Kesselhersteller geprüft werden, um die weitere Einsatztauglichkeit zu klären.
     
  • Die Installationsbetriebe sind bemüht, Hochwasserfälle vorrangig zu bedienen und bilden diesbezüglich oft Notfalltrupps, die fürs Erste nur sondieren, ob ein Heizgerät evtl. noch wiedereinsetzbar ist oder nicht. Betriebe stocken ihr Personal auch durch Leihpersonal auf. 
     
  • Neue Kesseln sind verfügbar, die Industrie fokussiert Kessellieferungen momentan auf Niederösterreich. Von der Industrie werden auch Hochwassernachlässe gewährt.
     
  • Öl- und Gasheizungen: Vor allem hier ist Vorsicht angebracht. Aufgrund der Feuchtigkeit kann es zu Fehlzündungen und zum Austritt von Gas und Öl kommen. Es besteht Verpuffungsgefahr. 

    Bei Gasheizungen die Gaszuleitung abdrehen, bei Ölheizungen den Lagerraum auf Ölaustritt oder Wassereintritt in den Öltank kontrollieren und Wasser bzw. Öl vor weiteren Maßnahmen abpumpen lassen. Ölrückstände können auch mit speziellen Bindemitteln gebunden werden. Bei Bedarf am besten die Feuerwehr zu Rate ziehen.
     
  • Ist Ihr Öl- oder Gaskessel betroffen, können Sie von den derzeit hohen Förderungen für den Umstieg auf erneuerbare Energieträger profitieren. Aber auch die Erneuerung Ihrer Biomasseheizung ist förderfähig. Die Energieberatung NÖ berät Sie gerne zum Heizungstausch.
     
  • Biomasseheizungen: Hier können außer den elektronischen Bauteilen auch die, für die Verbrennung notwendigen Luftklappen durch die Feuchtigkeit beeinträchtigt sein. In diesem Fall kann keine ordnungsgemäße Verbrennung mehr erfolgen und der Kessel sollte auf Störung gehen.

    Die Funktion der Luftklappen und des Gebläses muss, nach Entfernung der feuchten Brennstoffe aus dem Brennraum, extra kontrolliert werden. Feuchte Pellets oder Hackschnitzel können unter Umständen mit Hilfe der Raumaustragung aus dem Kessel befördert werden.
     
  • Bei Heizungspumpen kann man probieren, diese zu trocknen und anschließend mit einem Kontaktspray gegen Korrosion einzusprühen. Bei elektrischen Standardpumpen kann dies eher gelingen als bei elektronischen Hocheffizienzpumpen.
     
  • Auch Boiler sind vor Langzeitkorrosion nicht sicher. Das Innere eines Boilers ist emailliert und somit korrosionsbeständig. Wenn aber an der Boiler-Außenseite das Wasser nicht schnell und vollständig (durch die PU-Schaum-Dämmung) abtrocknen kann, kann der Boiler außen korrodieren. 
     
  • Pelletsbrennstofflager, die vom Wassereintritt betroffen waren, nicht betreten. Hier besteht Kohlenmonoxidgefahr! Feucht gewordene Pellets möglichst rasch und professionell vom Lagerraum abpumpen lassen und den Lagerraum gut durchlüften und abtrocken. Feuchtes Holz vergrößert das Volumen und hat eine so große Sprengkraft, dass Wände und Decken bersten können. 
    Ist eine Fernwärmeversorgung in der Nähe, lohnt sich unter Umständen die Nachfrage, ob nasse Pellets gegen einen Kostenbeitrag zur Verbrennung übernommen werden. Manche Heizwerke sind technisch in der Lage, feuchte Pellets zum Zuheizen zu verwenden.

Photovoltaikanlagen und Speicher

Folgendes Video informiert Sie über den richtigen Umgang mit Photovoltaikanlagen und Stromspeicher:

  • Überflutete Räume keinesfalls betreten, da Stromschlaggefahr besteht. Der Raum muss vorher trockengelegt sein. Strom in den feuchten Räumen abschalten und wegen Gefahr der Knallgasentwicklung gut durchlüften. Sicherheitshalber auch mittels DC-Lasttrennschalter die PV-Module vom Wechselrichter trennen, damit ein Schutz vor der Leerlaufspannung der PV-Module besteht (dieser ist entlang der elektrischen Leitung der PV-Module zum Wechselrichter zu finden). Keinesfalls den Raum mit offenem Feuer, z.B. einer brennenden Zigarette, betreten!

  • Bei nass gewordenen Anlagenteilen (Wechselrichter, Batteriespeicher) unbedingt vor Wiederinbetriebnahme der Anlage den Elektroinstallationsbetrieb konsultieren. Eine reine Sichtkontrolle von außen ist nicht ausreichend! Nass gewordene Speicher zur sicheren Lagerung an eine Fachfirma übergeben und nicht im Gebäude belassen.

Gründliche Reinigung betroffener Gebäudeteile vom Schlamm

  • Nach dem Abpumpen des Wassers ist eine gründliche Reinigung notwendig, damit der vom Wasser mitgeführte Schlamm nicht hart antrocknet. Für alle von Feuchtigkeit betroffenen Stellen auch Desinfektionsmittel verwenden, um gegen Keime und Schimmelbildung vorzubeugen.
     
  • Erst wenn durchfeuchtete Bauteile komplett abgetrocknet sind, kann mit der Reparatur beschädigter Oberflächen begonnen werden. Die sofortige Beseitigung beschädigter Fußböden oder Verkleidungen unterstützt den Trocknungsprozess.
     
  • Eigene Wasserversorgungsanlage: Wenn Sie einen eigenen Hausbrunnen besitzen, kochen Sie das Wasser bitte vor dem Gebrauch unbedingt ab und führen Sie nach Beseitigung eventueller Beschädigungen Ihres Wasserspenders und sorgsamer Reinigung (Auspumpen des Brunnens, Entfernen von Schlamm am Brunnenboden und Spülen der Leitungen) eine einmalige Desinfektion des Brunnes durch.

Schadensbegrenzung und Reparatur

  • Nach der Trocknung und Reinigung kann mit der Reparatur begonnen werden. Wichtig ist, dass die Sanierung und Reparatur gleich mit vorbeugenden Maßnahmen kombiniert wird, die die Wahrscheinlichkeit zukünftiger Schadensfälle minimiert.
     
  • Gleich nach dem Abpumpen des Wassers, beschädigtes und nasses Inventar außer Hauses bringen und mit dem Abtrocknen der Feuchtigkeit mithilfe leistungsstarker Bautrockner beginnen. Je nach Größe des Schadens kann dies mehrere Tage bis zu mehreren Wochen, in Extremfällen sogar Monate dauern.
     

Gefahren für das Gebäude – Feuchtigkeit, Tragfähigkeit, Schimmel

In diesem Video erfahren Sie, wie Sie Schäden am Gebäude vermeiden können:

  • Über längere Zeit durchnässte Bauteile stellen eine Gefahr fürs Gebäude dar. Sie können die Tragfähigkeit beeinträchtigen und zur Schimmelbildung führen. Dies bemerkt man dann durch einen „muffigen“ Geruch, der schwer wieder aus dem Gebäude zu bringen ist. Wenn sich Schimmel gebildet hat, ihn immer möglichst rasch zur Eindämmung der Verbreitung von Schimmelsporen entfernen.
     
  • Unter Umständen ist es besser großflächig vom Schimmel befallene Teile gänzlich zu entfernen und die Wände teilweise neu zu verputzen.
     
  • Bei Häusern in Holzbauweise muss die Wand- oder Deckenkonstruktion geöffnet werden, um den Dämmstoff zu entfernen oder abtrocknen zu lassen. Durchnässte Dämmung verliert ihre Dämmwirkung und ist eine gefährliche Schimmelquelle.

Trinkwasserbrunnen

Video zum Thema "Schadensbehebung am Hausbrunnen nach einem Hochwasser":

  • Wenn Sie einen eigenen Hausbrunnen für die Trinkwasserversorgung besitzen und dieser vom Hochwasser betroffen ist, dann finden Sie Informationen sowie ein Video mit Schritt-Für-Schritt-Anleitung zur Desinfektion von Brunnen und Trinkwasser auf Naturland Niederösterreich

Abfallentsorgung

Im Zuge der Aufräumarbeiten nach dem Hochwasser sind beschädigte Gegenstände und Mobiliar ordnungsgemäß zu entsorgen. Für Arbeitsleistungen zur Beseitigung der Hochwasser-/Sturmschäden, wie z.B. Ausmal-, Fliesenlege-, Trockenlegungs- oder Räumungs-/Entrümplungsarbeiten, kann der Handwerkerbonus genutzt werden.

Abfälle richtig zu trennen (so wenig Restmüll wie möglich) ist besonders jetzt ein wichtiger Beitrag, den alle leisten können! Hier können Sie nach Eingabe der Postleitzahl nachschauen, welcher Abfall bei Ihnen wie zu entsorgen ist: trennsetter.at | Abfall trennen, Trends setzen, Ressourcen sichern | Eine Marke der NÖ Umweltverbände

Bei Fragen zur Abfallentsorgung stehen Ihnen die Abfallberaterinnen und -berater der NÖ Umweltverbände gerne zur Seite. Die entsprechenden Kontakte finden Sie auf der Webseite der NÖ Umweltverbände – zuständigen Gebietsverband auswählen – Reiter Kontakte: die NÖ Umweltverbände

Auch die Abfallentsorgung ist vom Hochwasser betroffen: Aufgrund der großen Mengen an Hochwasser-Sperrmüll sowie des Ausfalls der Müllverbrennungsanlage in Dürnrohr kann die Entsorgung mehr Zeit in Anspruch nehmen. Bitte berücksichtigen Sie diese Situation und entlasten Sie das Abfallentsorgungssystem in Ihrer Region, indem Sie Sperrmüll, der nicht durch das Hochwasser verursacht wurde, erst zu einem späteren Zeitpunkt entsorgen, wenn sich die Lage schon einigermaßen beruhigt hat. Abfallvermeidung als oberstes Ziel hat in dieser Situation eine besondere Bedeutung erlangt!
 

Unterstützungsangebote

Katastrophenbeihilfe durch das Land NÖ

Der Schaden ist bei der eigenen Gemeinde zu melden. Die Schadenerhebungskommissionen sind in den jeweiligen Gemeinden im Regelfall bereits unterwegs. In weiterer Folge übermittelt die Gemeinde das Schadenserhebungsprotokoll an das Land NÖ, wo die Schadenssumme ermittelt wird. Die Beihilfe beträgt mindestens 50 % des anerkannten Gesamtschadens. Bei Härtefällen soll der Ersatz darüber hinaus bis zu 80 % ausmachen. Informationen finden Sie auf der Website des Landes NÖ.

Land Niederösterreich: Soforthilfe jetzt beantragen

AKNÖ-Katastrophenhilfe

Die NÖ Arbeiterkammer stellt eine eigene Katastrophenhilfe in der Höhe von bis zu 1.000 Euro als Unterstützung für die Beseitigung von Schäden an Häusern und Wohnungen zur Verfügung. Hier können Sie den Antrag herunterladen.

ÖGB-Katastrophenfonds

Der ÖGB bietet durch den Katastrophenfonds rasche und unbürokratische finanzielle Hilfe bei Schäden durch Hochwasser. Den Antrag können Sie bei der jeweiligen Gewerkschaft oder in den ÖGB-Regionalsekretariaten einreichen, in NÖ unter niederoesterreich@gpa.at. Sie müssen zumindest 2 Jahre Gewerkschaftsmitglied sein, die Unterstützung liegt zwischen 250 und 400 Euro.

Katastrophenfonds der Caritas bzw. im Rahmen von Österreich hilft Österreich

Die Caritas steht mit Hilfe und finanzieller Unterstützung bereit. Bei lokalen Sprechstunden werden Schäden aufgenommen und gegebenenfalls Soforthilfe initiiert. Betroffene können auch die Hochwasser-Hotline der Caritas unter 05 17 76 300 anrufen. Alternativ finden Sie Informationen auch bei Österreich hilft Österreich. Die maximale Auszahlungssumme beträgt 2.100 Euro pro Haushalt.

Berücksichtigung bei der ArbeitnehmerInnenveranlagung

Die Beseitigung von der Hochwasserschäden, können als außergewöhnliche Belastungen ohne Selbstbehalt im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung (Lohnsteuerausgleich) geltend gemacht werden.

Das Finanzministerium hat die wichtigsten Eckpunkte hinsichtlich der steuerlichen Erleichterungen, auch für Betriebe, in einer Information zusammengefasst und veröffentlicht: Information des BMF über steuerliche Maßnahmen im Zusammenhang mit der Hochwasserkatastrophe im Herbst 2024.

Familienhärteausgleich-Hochwasserhilfe

Finanzielle Unterstützungen (Überbrückungshilfen) zur Beseitigung oder Milderung einer Notsituation können gewährt werden, wenn die Familienbeihilfe bezogen wird und alle anderen Möglichkeiten (Unterhaltsanspruch, Sozialhilfe, Wohnbeihilfe,…) nicht ausreichen, um eine finanzielle Notsituation zu bewältigen: Familienhärteausgleich-Hochwasserhilfe

Österreich hilft Österreich

Gewährung einer Überbrückungshilfe von max. 2.100 Euro für private Hauptwohnsitze. Download Antrag: Österreich Hilft Österreich (orf.at). Gemeinsame Ausfüllung des Antrags bei folgenden Hilfsorganisationen: Caritas, Diakonie, Hilfswerk, Österreichisches Rotes Kreuz, Volkshilfe. Die Anträge werden zentral erfasst und geprüft, um Doppelförderungen auszuschließen. Die Auszahlung erfolgt binnen weniger Tage durch die Caritas der Erzdiözese Wien im Auftrag von Österreich hilft Österreich.

Informationen und Unterstützungen für Betriebe

WKO: Hochwasser – Unterstützungen, Services und Informationen, Betriebe mit Kapazitäten, Kurzarbeit

EVN Hochwasserhilfe „Neubeginn“

EVN Pumpenhilfe: Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher, die ihre Keller und Häuser vom Wasser freipumpen und trocknen müssen, erhalten eine Gutschrift in der Höhe von 45 Euro pro Strombezugsanlage (entspricht dem halben durchschnittlichen Stromverbrauch einer Bezugs-Energieanlage in einem Monat). Die EVN stellt für diese Soforthilfe insgesamt bis zu 5 Mio. Euro zur Verfügung. Details und Einreichmöglichkeiten finden Sie auf www.evn.at

Schadensmeldung bei der Versicherung

Standard Wohngebäudeversicherungen decken in der Regel keine Schäden durch Hochwasser ab. Prüfen Sie, ob Sie eine Elementarversicherung haben, die den Schaden abdeckt. PKW-Schäden deckt die Kaskoversicherung ab.

  • Prüfen Sie, ob Sie eine Selbstbeteiligung bei der Versicherung haben und bis zu welchem Maximalbetrag die Schäden abgesichert sind. 
     
  • Oft sind auch die Reinigung und die Sanierung durch professionelle Firmen mit abgedeckt, eventuell werden auch Aufräumkosten von der Versicherung angenommen. Wenn das Haus unbewohnbar ist, können unter Umständen auch Hotelrechnungen ersetzt werden.
     
  • Die korrekte und zeitnahe Meldung eines Wasserschadens an die Versicherung ist entscheidend für eine reibungslose Schadensregulierung.
     
  • Kontaktieren Sie dazu entweder Ihre Ansprechperson in der Versicherung oder Sie nützen Ihren Online-Kontozugang für die Schadensmeldung und das Hochladen der Schadensfotos.
     
  • Machen Sie zum Nachweis für die Versicherung Fotos von den Schäden, bevor Sie etwas verändern. Sammeln Sie Kaufbelege, um den Wert der beschädigten Gegenstände nachzuweisen. Optimal ist eine Auflistung aller Schäden mit eventuellen Rechnungen und Kostenvoranschlägen.
     
  • Die Versicherung wird üblicherweise – zumindest bei großen Schäden - einen Sachverständigen zur Schadensbeurteilung schicken, mit dem ein Besichtigungstermin zu vereinbaren ist.

Katastrophen-Hotlines von Versicherungen

Fachfirmen zur Sanierung von Wasserschäden

Fachfirmen zur Geruchsbeseitigung

AK-Sonderreinigung: Geruchsbeseitigung
ETS Österreich: Geruchsneutralisierung

Geräte, die zur Geruchsbeseitigung beitragen:

  • Ozongeneratoren
  • Plasmafeldionisatoren
  • Luftreiniger mit Aktivkohlefilter
     

Firmen mit Trocknungsgeräten und für Pelletsabsaugung

Heizung: Betriebe mit Kapazitäten und mobile Heizzentralen

Persönliche Beratung

Hotline
Bei weiteren Fragen sind unsere Expertinnen und Experten persönlich für Sie da:
T +43 2742 221 44, office@energieberatung-noe.at
Sie können uns Ihr Anliegen auch im Rückruf-Formular übermitteln. Wir rufen Sie gerne zurück! 

Vor-Ort-Beratungen

Gegen einen Unkostenbeitrag von 90 Euro können Vor-Ort-Beratungen bei der Bauberatung von NÖ Gestalten gebucht werden: Bauberatung für Private - Niederösterreich GESTALTE(N)

Helfen und Spenden

Freiwilligenhilfe "Team Österreich"

Das "Team Österreich" organisiert bei Not- und Katastrophenfällen im Inland freiwillige Nachbarschaftshelferinnen/Nachbarschaftshelfer und koordiniert deren Einsatz mit der offiziellen Einsatzleitung. Eine Registrierung als freiwillige Helferin bzw. freiwilliger Helfer ist hier möglich: Team Österreich: Anmelden und bei Bedarf helfen - Ö3 Team Österreich. Eine Verständigung über einen Hilfseinsatz erfolgt per SMS.

NÖ Zivilschutzverband

Füreinander Niederösterreich

Österreich hilft Österreich

ORF: Österreich hilft Österreich

EVN Bonuspunkte spenden für Hochwasserhilfe oder NÖ Feuerwehr

EVN Kundinnen und Kunden können ihre Bonuspunkte, die sie für verschiedene Dinge, wie etwa den Strom- oder Gasverbrauch, das Einrichten der E-Mail-Rechnung oder für das Registrieren auf „Meine EVN“ von der EVN erhalten, für die Hochwasserhilfe in NÖ spenden. EVN wird den dabei erzielten Betrag verdoppeln und ihn zwei Hilfsorganisationen (ORF Aktion „Österreich hilft Österreich“, HILFE IM EIGENEN LAND) zur Verfügung stellen.

EVN Kundinnen und Kunden können ihre Bonuspunkte auch für die NÖ Feuerwehren spenden. Der erzielte Betrag wird von EVN ebenfalls verdoppelt und damit werden Notstromaggregate, Sumpfpumpen und Motorsägen für künftige Hilfseinsätze der Freiwillen Feuerwehren angekauft.

Details dazu finden Sie auf www.evn.at.

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