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Energie- und Umweltagentur des Landes Niederösterreich
Energieberatung Niederösterreich

Hochwasser: Was tun bei Wasserschäden?

Hier finden Sie wichtige Informationen und Ansprechstellen zur Sanierung von Wasserschäden. Unter unserer Hotline T +43 2742 221 44 beraten Sie unsere Expertinnen und Experten gerne auch persönlich.

Aktuelle Informationen

Erweiterung der Bundesförderung KPC-Sanierungsbonus und Raus aus Öl und Gas:

Für Hochwassergeschädigte – ein Nachweis durch die Gemeinde ist nötig – gibt es folgende Erleichterungen und zusätzliche Fördermöglichkeiten:

  1. Sanierungsbonus
    a) Das Mindestalter für Gebäude von 15 Jahren entfällt
    b) Die Möglichkeit einer nochmaligen Förderung wird gewährt
    c) Es können mehrere Einzelbauteilsanierungsmaßnahmen eingereicht werden (50 % Förderung pro Maßnahme bis 9.000 Euro)
    d) Der Fenstertausch wird gefördert ohne Vorgabe einer Mindestanzahl
     
  2. Heizungstausch:
    a) Kein Energieberatungsprotokoll notwendig
    b) Zuschlag von 2.500 € für den Tausch eines erneuerbaren Heizsystems

Alle beiden Förderungen sind kombinierbar mit den Beihilfen aus dem Katastrophenfonds.

Quelle: Hochwasser: Soforthilfe für Betroffene beim Sanieren & Heizungstausch – BMK INFOTHEK

Stand: 26.09.2024

Sofortmaßnahmen bei einem Wasserschaden

Strom abschalten, Abpumpen und Trocknen

  • Überflutete Räume erst nach dem Abschalten des Stroms wegen Stromschlaggefahr betreten! Vorher Gummistiefel und Handschuhe als Schutz vor verschmutztem Wasser anziehen. Wertvolle Gegenstände in Sicherheit bringen und möglichst rasch danach mit einer leistungsstarken Tauchpumpe (z.B. Förderleistung 10.000 – 15.000 Liter pro Stunde) das Wasser abpumpen und die Wasseransammlungen beseitigen, z.B. Boden mit Lippen-Wasserschieber abziehen und Wasser in einem Schacht sammeln, von dem es abgepumpt wird.
     
  • Den Strom dafür von Steckdosen aus trockenen Bereichen beziehen. Dabei nicht zu viel auf einmal abpumpen, vor allem wenn die Pegelstände noch nicht im Sinken sind. Sonst kann es passieren, dass Wasser aus dem Boden nachdrückt und weitere Schäden verursacht.
     
  • Haben Sie eine Ölheizung und könnte Wasser in den Tankraum eingedrungen sein, kontrollieren Sie, ob auf der Wasseroberfläche ein Ölfilm oder Ölschlieren zu sehen sind. In diesem Fall darf das Wasser nicht einfach in die Kanalisation gepumpt werden. Stattdessen muss die Feuerwehr oder ein Fachbetrieb die Flüssigkeit fachgerecht mithilfe eines Ölabscheiders abpumpen.
     
  • Gleich nach dem Abpumpen des Wassers, beschädigtes und nasses Inventar außer Hauses bringen und mit dem Abtrocknen der Feuchtigkeit mithilfe leistungsstarker Bautrockner beginnen. Je nach Größe des Schadens kann dies mehrere Tage bis zu mehreren Wochen, in Extremfällen sogar Monate dauern.
     
  • Notwendig ist die begleitende Kontrolle mit einem Feuchtigkeitsmessgerät. Am besten mit dem Abtrocknen eine Fachfirma betrauen, die aufgrund ihrer Erfahrung ein abgestimmtes Maßnahmenkonzept erstellen und dessen Wirksamkeit laufend kontrollieren kann.
     
  • Kontrolle des Daches auf Dichtheit: Überprüfen Sie am Dachboden, ob Feuchtigkeit eingetreten ist. Feuchte Dachziegellatten geben oft einen Hinweis auf undichte Stellen. Verblechungen und Anschlüsse an andere Bauteile sind ebenfalls Schwachstellen. Verfärbungen von Wand- und Deckenoberflächen im Gebäude können ebenfalls Zeichen eines Wasserschadens sein. Hier gilt es möglichst rasch aufzuklären, wo die undichten Stellen sind.
     
  • Professionelle Hilfe ist oft unerlässlich, um langfristige Schäden zu vermeiden! Mit professioneller Hilfe auch gleich Vorbeugemaßnahmen planen, damit erneute Schadensfälle vermieden werden.
     
  • Holz-Leichtbauweise: Hohlräume öffnen, Innenbeplankung bis 30 cm über Hochwassermarke entfernen – Öffnen der Konstruktion gemeinsam mit der Holzbaufirma, weil es auch um die Statik geht. Eventuell müssen aussteifende Hilfskonstruktionen vorgenommen werden. Feuchte Dämmung entfernen. Durchnässte Dämmung verliert ihre Dämmwirkung und ist eine gefährliche Schimmelquelle. Fußbodenkonstruktion inkl. Estrich entfernen, verschlammte Konstruktionen mit Schlauch oder Hochdruckreiniger reinigen, Konstruktion mehrere Wochen bis zu einer Holzfeuchte unter 20 % austrocknen lassen, Konstruktion wieder schließen.
     
  • Geschäumte Dämmstoffe aus Kunststoff (z.B. „Styropor“, XPS-Platten im Sockelbereich) sind relativ wasserresistent, erschweren aber die Austrocknung des Mauerwerks.
     
  • Befindet sich Dämmstoff unter dem Estrich, ist die Beiziehung einer Fachfirma für die Estrichtrocknung unbedingt anzuraten!
     
  • Sorgen Sie für eine laufende gute Durchlüftung! Beschaffen Sie sich zur Kontrolle der Feuchtigkeitsabfuhr mehrere Umgebungsluft-Feuchtigkeitsmesser (Hygrometer). Ist die Außenluft feuchter als im Innenbereich, dann nicht lüften, sonst zieht man die Feuchte erst recht hinein. Weiterführende Information im Ratgeber Lüften und Schimmel

Haustechnik

Heizungsanlagen

In diesem Video erhalten Sie wichtige Informationen zu Ihrer Heizung:

  • Ist auch die Heizung im Wasser gestanden, Heizung sicherheitshalber nach Abtrocknung der elektrischen Leitungen und Kontakte nicht selbstständig wieder in Betrieb nehmen. Verschmutzte Brenner könnten z.B. das giftige Kohlenmonoxid bilden. Ferner kann die ordnungsgemäße Funktion von Sicherheitseinrichtungen, wie der Überhitzungsschutz von Kesseln, durch den Ausfall elektronischer Bauteile beeinträchtigt sein. Eine reine Sichtkontrolle von außen reicht nicht aus. 

    Auch Langzeitkorrosion kann sich bemerkbar machen: Kontakte können auch erst nach einer gewissen Zeit ausfallen. Aus der Erfahrung von vergangenen Hochwassern weiß man, dass Versuche, die Platinen zu trocknen, nicht erfolgreich waren. In den meisten Fällen, und vor allem, wenn die elektronischen Teile des Kessels unter Wasser waren, ist der Kessel meist nicht mehr zu retten. 
     
  • Rasch beim Installationsbetrieb einen Servicetechniker oder eine Servicetechnikerin zur Begutachtung der Funktionsfähigkeit und weiteren Benutzbarkeit des Wärmeerzeugers anfordern. Unter Umständen muss der Schaden auch direkt vom Kesselhersteller geprüft werden, um die weitere Einsatztauglichkeit zu klären.
     
  • Die Installationsbetriebe sind bemüht, Hochwasserfälle vorrangig zu bedienen und bilden diesbezüglich oft Notfalltrupps, die fürs Erste nur sondieren, ob ein Heizgerät evtl. noch wiedereinsetzbar ist oder nicht. Betriebe stocken ihr Personal auch durch Leihpersonal auf. 
     
  • Neue Kesseln sind verfügbar, die Industrie fokussiert Kessellieferungen momentan auf Niederösterreich. Von der Industrie werden auch Hochwassernachlässe gewährt.
     
  • Öl- und Gasheizungen: Vor allem hier ist Vorsicht angebracht. Aufgrund der Feuchtigkeit kann es zu Fehlzündungen und zum Austritt von Gas und Öl kommen. Es besteht Verpuffungsgefahr. 

    Bei Gasheizungen die Gaszuleitung abdrehen, bei Ölheizungen den Lagerraum auf Ölaustritt oder Wassereintritt in den Öltank kontrollieren und Wasser bzw. Öl vor weiteren Maßnahmen abpumpen lassen.

    Ist Ihr Öl- oder Gaskessel betroffen, können Sie von den derzeit hohen Förderungen für den Umstieg auf erneuerbare Energieträger profitieren. Aber auch die Erneuerung Ihrer Biomasseheizung ist ab einem Anlagenalter von 15 Jahren förderfähig. Die Energieberatung NÖ berät Sie gerne zum Heizungstausch.
     
  • Biomasseheizungen: Hier können außer den elektronischen Bauteilen auch die, für die Verbrennung notwendigen Luftklappen durch die Feuchtigkeit beeinträchtigt sein. In diesem Fall kann keine ordnungsgemäße Verbrennung mehr erfolgen und der Kessel sollte auf Störung gehen.

    Die Funktion der Luftklappen und des Gebläses muss, nach Entfernung der feuchten Brennstoffe aus dem Brennraum, extra kontrolliert werden. Feuchte Pellets oder Hackschnitzel können unter Umständen mit Hilfe der Raumaustragung aus dem Kessel befördert werden.
     
  • Bei Heizungspumpen kann man probieren, diese zu trocknen und anschließend mit einem Kontaktspray gegen Korrosion einzusprühen. Bei elektrischen Standardpumpen kann dies eher gelingen als bei elektronischen Hocheffizienzpumpen.
  • Auch Boiler sind vor Langzeitkorrosion nicht sicher. Das Innere eines Boilers ist emailliert und somit korrosionsbeständig. Wenn aber an der Boiler-Außenseite das Wasser nicht schnell und vollständig (durch die PU-Schaum-Dämmung) abtrocknen kann, kann der Boiler außen korrodieren. 

  • Pelletsbrennstofflager, die vom Wassereintritt betroffen waren, nicht betreten. Hier besteht Kohlenmonoxidgefahr! Feucht gewordene Pellets möglichst rasch und professionell vom Lagerraum abpumpen lassen und den Lagerraum gut durchlüften und abtrocken. Feuchtes Holz vergrößert das Volumen und hat eine so große Sprengkraft, dass Wände und Decken bersten können. 

Photovoltaikanlagen und Speicher

Folgendes Video informiert Sie über den richtigen Umgang mit Photovoltaikanlagen und Stromspeicher:

  • Überflutete Räume keinesfalls betreten, da Stromschlaggefahr besteht. Der Raum muss vorher trockengelegt sein. Strom in den feuchten Räumen abschalten und wegen Gefahr der Knallgasentwicklung gut durchlüften. Sicherheitshalber auch mittels DC-Lasttrennschalter die PV-Module vom Wechselrichter trennen, damit ein Schutz vor der Leerlaufspannung der PV-Module besteht (dieser ist entlang der elektrischen Leitung der PV-Module zum Wechselrichter zu finden). Keinesfalls den Raum mit offenem Feuer, z.B. einer brennenden Zigarette, betreten!

  • Bei nass gewordenen Anlagenteilen (Wechselrichter, Batteriespeicher) unbedingt vor Wiederinbetriebnahme der Anlage den Elektroinstallationsbetrieb konsultieren. Eine reine Sichtkontrolle von außen ist nicht ausreichend! Nass gewordene Speicher zur sicheren Lagerung an eine Fachfirma übergeben und nicht im Gebäude belassen.

Gründliche Reinigung betroffener Gebäudeteile vom Schlamm

  • Nach dem Abpumpen des Wassers ist eine gründliche Reinigung notwendig, damit der vom Wasser mitgeführte Schlamm nicht hart antrocknet. Für alle von Feuchtigkeit betroffenen Stellen auch Desinfektionsmittel verwenden, um gegen Keime und Schimmelbildung vorzubeugen.
     
  • Erst wenn durchfeuchtete Bauteile komplett abgetrocknet sind, kann mit der Reparatur beschädigter Oberflächen begonnen werden. Die sofortige Beseitigung beschädigter Fußböden oder Verkleidungen unterstützt den Trocknungsprozess.
     
  • Eigene Wasserversorgungsanlage: Wenn Sie einen eigenen Hausbrunnen besitzen, kochen Sie das Wasser bitte vor dem Gebrauch unbedingt ab und führen Sie nach Beseitigung eventueller Beschädigungen Ihres Wasserspenders und sorgsamer Reinigung (Auspumpen des Brunnens, Entfernen von Schlamm am Brunnenboden und Spülen der Leitungen) eine einmalige Desinfektion des Brunnes durch.

Schadensbegrenzung und Reparatur

  • Nach der Trocknung und Reinigung kann mit der Reparatur begonnen werden. Wichtig ist, dass die Sanierung und Reparatur gleich mit vorbeugenden Maßnahmen kombiniert wird, die die Wahrscheinlichkeit zukünftiger Schadensfälle minimiert.
     
  • Gleich nach dem Abpumpen des Wassers, beschädigtes und nasses Inventar außer Hauses bringen und mit dem Abtrocknen der Feuchtigkeit mithilfe leistungsstarker Bautrockner beginnen. Je nach Größe des Schadens kann dies mehrere Tage bis zu mehreren Wochen, in Extremfällen sogar Monate dauern.
     

Gefahren für das Gebäude – Feuchtigkeit, Tragfähigkeit, Schimmel

In diesem Video erfahren Sie, wie Sie Schäden am Gebäude vermeiden können:

  • Über längere Zeit durchnässte Bauteile stellen eine Gefahr fürs Gebäude dar. Sie können die Tragfähigkeit beeinträchtigen und zur Schimmelbildung führen. Dies bemerkt man dann durch einen „muffigen“ Geruch, der schwer wieder aus dem Gebäude zu bringen ist.
     
  • Unter Umständen ist es besser großflächig vom Schimmel befallene Teile gänzlich zu entfernen und die Wände teilweise neu zu verputzen.
     
  • Bei Häusern in Holzbauweise muss die Wand- oder Deckenkonstruktion geöffnet werden, um den Dämmstoff zu entfernen oder abtrocknen zu lassen. Durchnässte Dämmung verliert ihre Dämmwirkung und ist eine gefährliche Schimmelquelle.

Trinkwasserbrunnen

  • Wenn Sie einen eigenen Hausbrunnen für die Trinkwasserversorgung besitzen und dieser vom Hochwasser betroffen ist, dann finden Sie Informationen zur Desinfektion von Brunnen und Trinkwasser auf Naturland Niederösterreich

Abfallentsorgung

Im Zuge der Aufräumarbeiten nach dem Hochwasser sind beschädigte Gegenstände und Mobiliar ordnungsgemäß zu entsorgen. Abfälle richtig zu trennen (so wenig Restmüll wie möglich) ist besonders jetzt ein wichtiger Beitrag, den alle leisten können! Hier können Sie nach Eingabe der Postleitzahl nachschauen, welcher Abfall bei Ihnen wie zu entsorgen ist: trennsetter.at | Abfall trennen, Trends setzen, Ressourcen sichern | Eine Marke der NÖ Umweltverbände

Bei Fragen zur Abfallentsorgung stehen Ihnen die Abfallberaterinnen und -berater der NÖ Umweltverbände gerne zur Seite. Die entsprechenden Kontakte finden Sie auf der Webseite der NÖ Umweltverbände – zuständigen Gebietsverband auswählen – Reiter Kontakte: die NÖ Umweltverbände

Auch die Abfallentsorgung ist vom Hochwasser betroffen: Aufgrund der großen Mengen an Hochwasser-Sperrmüll sowie des Ausfalls der Müllverbrennungsanlage in Dürnrohr kann die Entsorgung mehr Zeit in Anspruch nehmen. Bitte berücksichtigen Sie diese Situation und entlasten Sie das Abfallentsorgungssystem in Ihrer Region, indem Sie Sperrmüll, der nicht durch das Hochwasser verursacht wurde, erst zu einem späteren Zeitpunkt entsorgen, wenn sich die Lage schon einigermaßen beruhigt hat. Abfallvermeidung als oberstes Ziel hat in dieser Situation eine besondere Bedeutung erlangt!
 

Unterstützungsangebote

Katastrophenbeihilfe durch das Land NÖ

Der Schaden ist bei der eigenen Gemeinde zu melden. Die Schadenerhebungskommissionen sind in den jeweiligen Gemeinden im Regelfall bereits unterwegs. In weiterer Folge übermittelt die Gemeinde das Schadenserhebungsprotokoll an das Land NÖ, wo die Schadenssumme ermittelt wird. Die Beihilfe beträgt mindestens 50 % des anerkannten Gesamtschadens. Bei Härtefällen soll der Ersatz darüber hinaus bis zu 80 % ausmachen. Informationen finden Sie auf der Website des Landes NÖ.

AKNÖ-Katastrophenhilfe

Die NÖ Arbeiterkammer stellt eine eigene Katastrophenhilfe in der Höhe von bis zu 1.000 Euro als Unterstützung für die Beseitigung von Schäden an Häusern und Wohnungen zur Verfügung. Hier können Sie den Antrag herunterladen.

ÖGB-Katastrophenfonds

Der ÖGB bietet durch den Katastrophenfonds rasche und unbürokratische finanzielle Hilfe bei Schäden durch Hochwasser. Den Antrag können Sie bei der jeweiligen Gewerkschaft oder in den ÖGB-Regionalsekretariaten einreichen, in NÖ unter niederoesterreich@gpa.at. Sie müssen zumindest 2 Jahre Gewerkschaftsmitglied sein, die Unterstützung liegt zwischen 250 und 400 Euro.

Katastrophenfonds der Caritas bzw. im Rahmen von Österreich hilft Österreich

Die Caritas steht mit Hilfe und finanzieller Unterstützung bereit. Bei lokalen Sprechstunden werden Schäden aufgenommen und gegebenenfalls Soforthilfe initiiert. Betroffene können auch die Hochwasser-Hotline der Caritas unter 05 17 76 300 anrufen. Alternativ finden Sie Informationen auch bei Österreich hilft Österreich. Die maximale Auszahlungssumme beträgt 2.100 Euro pro Haushalt.

Berücksichtigung bei der ArbeitnehmerInnenveranlagung

Die Beseitigung von der Hochwasserschäden, können als außergewöhnliche Belastungen ohne Selbstbehalt im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung (Lohnsteuerausgleich) geltend gemacht werden.

EVN Hochwasserhilfe „Neubeginn“

EVN Pumpstromhilfe: Die EVN stellt insgesamt bis zu 5 Mio. Euro für Pumpstrom zur Verfügung. Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher, die derzeit ihre Keller und Häuser vom Wasser freipumpen müssen, erhalten eine Gutschrift auf ihre nächste Jahresrechnung im Ausmaß eines halben durchschnittlichen Strommonatsverbrauchs. Details und Einreichmöglichkeiten finden Sie ab Mitte Oktober auf www.evn.at.
 
EVN Bonuspunkte spenden für Hochwasserhilfe: EVN Kundinnen und Kunden können ihre Bonuspunkte, die sie für verschiedene Dinge, wie etwa den Strom- oder Gasverbrauch, das Einrichten der E-Mail-Rechnung oder für das Registrieren auf „Meine EVN“ von der EVN erhalten, für die Hochwasserhilfe in NÖ spenden. EVN wird den dabei erzielten Betrag verdoppeln und ihn zwei Hilfsorganisationen (ORF Aktion „Österreich hilft Österreich“, HILFE IM EIGENEN LAND) zur Verfügung stellen. Spendenmöglichkeit gibt es ab 1.10.2024 auf www.evn.at.
 
EVN Bonuspunkte spenden für die NÖ Feuerwehren: EVN Kundinnen und Kunden können ihre Bonuspunkte auch für die NÖ Feuerwehren spenden. Der erzielte Betrag wird von EVN ebenfalls verdoppelt und damit werden Notstromaggregate, Sumpfpumpen und Motorsägen für künftige Hilfseinsätze der Freiwillen Feuerwehren angekauft. Spendenmöglichkeit gibt es ab 1.10.2024 auf www.evn.at.
 

Schadensmeldung bei der Versicherung

Standard Wohngebäudeversicherungen decken in der Regel keine Schäden durch Hochwasser ab. Prüfen Sie, ob Sie eine Elementarversicherung haben, die den Schaden abdeckt. PKW-Schäden deckt die Kaskoversicherung ab.

  • Prüfen Sie, ob Sie eine Selbstbeteiligung bei der Versicherung haben und bis zu welchem Maximalbetrag die Schäden abgesichert sind. 
     
  • Oft sind auch die Reinigung und die Sanierung durch professionelle Firmen mit abgedeckt, eventuell werden auch Aufräumkosten von der Versicherung angenommen. Wenn das Haus unbewohnbar ist, können unter Umständen auch Hotelrechnungen ersetzt werden.
     
  • Die korrekte und zeitnahe Meldung eines Wasserschadens an die Versicherung ist entscheidend für eine reibungslose Schadensregulierung.
     
  • Kontaktieren Sie dazu entweder Ihre Ansprechperson in der Versicherung oder Sie nützen Ihren Online-Kontozugang für die Schadensmeldung und das Hochladen der Schadensfotos.
     
  • Machen Sie zum Nachweis für die Versicherung Fotos von den Schäden, bevor Sie etwas verändern. Sammeln Sie Kaufbelege, um den Wert der beschädigten Gegenstände nachzuweisen. Optimal ist eine Auflistung aller Schäden mit eventuellen Rechnungen und Kostenvoranschlägen.
     
  • Die Versicherung wird üblicherweise – zumindest bei großen Schäden - einen Sachverständigen zur Schadensbeurteilung schicken, mit dem ein Besichtigungstermin zu vereinbaren ist.

Fachfirmen zur Sanierung von Wasserschäden

Firmen mit Trocknungsgeräten und für Pelletsabsaugung

Heizung: Betriebe mit Kapazitäten und mobile Heizzentralen

Persönliche Beratung

Bei weiteren Fragen sind unsere Expertinnen und Experten persönlich für Sie da:
T +43 2742 221 44, office@energieberatung-noe.at
Sie können uns Ihr Anliegen auch im Rückruf-Formular übermitteln. Wir rufen Sie gerne zurück! 

Vor-Ort-Beratungen

Gegen einen Unkostenbeitrag von 90 Euro können Vor-Ort-Beratungen bei der Bauberatung von NÖ Gestalten gebucht werden: Bauberatung für Private - Niederösterreich GESTALTE(N)
 

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