Hochwasser: Was tun bei Wasserschäden?
Hier finden Sie wichtige Informationen und Ansprechstellen zur Sanierung von Wasserschäden. Unter unserer Hotline T +43 2742 221 44 beraten Sie unsere Expertinnen und Experten gerne auch persönlich.
Gefahren für das Gebäude – Feuchtigkeit und Schimmel
Auch wenn die akute Hochwassersituation vorbei ist und Sofortmaßnahmen schon längst abgeschlossen sind, kann die noch vorhandene Feuchtigkeit im Mauerwerk zur Schimmelbildung beitragen und so Ihr Gebäude und Ihre Gesundheit gefährden.
Wer modrigen Geruch wahrnimmt oder Schimmelbefall sieht, muss schnell handeln. Wir geben Ihnen Tipps, wie Sie den Schimmel wieder loswerden. Richtiges Lüften trägt wesentlich zur Schimmelvermeidung bei.
Aktuelle Informationen zu Förderungen
Folgendes Video informiert Sie über die aktuell relevanten Förderungen für vom Hochwasser Betroffene:
Erweiterung der Bundesförderung KPC-Sanierungsbonus und Raus aus Öl und Gas
Für den Sanierungsbonus und den Tausch erneuerbarer Heizsysteme entfällt das Mindestalter von 15 Jahren bei Heizsystem und Gebäude – d.h. Hochwassergeschädigte erhalten auch für beschädigte neue(re) Heizsysteme bzw. Gebäudeteile bei Dämmung oder Fenstertausch eine Förderung!
Für Hochwassergeschädigte (ein Nachweis durch die Gemeinde ist nötig) gibt es folgende Erleichterungen und zusätzliche Fördermöglichkeiten bei Registrierungen bis 31.12.2024:
- „Sanierungsbonus“ Ein-/Zweifamlienhaus/Reihenhaus Einzelbauteilsanierungen:
a) Das Mindestalter für Gebäude von 15 Jahren entfällt
b) Vorlage eines Energieberatungsprotokolls ist nicht erforderlich
c) Es können mehrere Einzelbauteilsanierungsmaßnahmen eingereicht werden (50 % Förderung pro Maßnahme bis 9.000 Euro)
d) Der Fenstertausch wird gefördert ohne Vorgabe einer Mindestanzahl an zu tauschenden Fenstern
- „Sanierungsbonus“ Ein-/Zweifamilienhaus/Reihenhaus Umfassende Sanierungen und Teilsanierung 40 %:
a) Das Mindestalter für Gebäude von 15 Jahren entfällt
b) Registrierung und Antragstellung (Endabrechnung) müssen bis 31.12.2024 erfolgen
- „Raus aus Öl und Gas“ Ein-/Zweifamilienhaus/Reihenhaus:
a) Fernwärme-Vorrang entfällt
b) Vorlage eines Energieberatungsprotokolls ist nicht erforderlich
- „Tausch erneuerbare Heizungssysteme“ Ein-/Zweifamilienhaus/Reihenhaus:
a) Fernwärme-Vorrang entfällt
b) Beschränkung des Mindestalters (15 Jahre) der ersetzten Heizungsanlage entfällt
c) Hochwasserzuschlag + 2.500 €
- Sauber heizen für Alle
a) Mit der Umsetzung des Projekts kann bereits vor der Registrierung, vor der Energieberatung und Antragstellung begonnen werden
b) Fernwärme-Vorrang entfällt
- Erweiterung der Förderung Energie sparen im Haushalt – Beratung & Gerätetausch für hochwasser- und armutsbetroffene Haushalte
a) Es kann um eine zweite Energiesparberatung und einen erneuten Gerätetausch angesucht werden.
b) Auch bereits getauschte Geräte können erneut getauscht werden, wenn sie vom Hochwasser geschädigt wurden.
c) Pro hochwassergeschädigten Haushalt können bis zu vier Geräte getauscht werden.
Nähere Informationen: Leitfaden – Energiesparen im Haushalt 2024
Alle oben genannten Förderungen sind kombinierbar mit den Beihilfen aus dem Katastrophenfonds, allerdings müssen alle erhaltenen Unterstützungsleistungen inklusive Versicherungsleistungen bekanntgegeben werden und dürfen nicht mehr als 100 % der Kosten betragen. Hochwasseropfer können den Handwerkerbonus für Arbeitsleistungen zur Beseitigung der Hochwasser-/Sturmschäden, wie z.B. Ausmal-, Fliesenlege-, Trockenlegungs- oder Räumungs-/Entrümplungsarbeiten, nützen: Handwerkerbonus.
Vereinfachte Förderbestimmungen für hochwasserbetroffene Betriebe und Gemeinden:
Ähnliche Erleichterungen wie für Ein-/Zweifamilienhaus/Reihenhaus gelten auch für Betriebe und Gemeinden. Voraussetzung ist die Vorlage eines Nachweises der Gemeinde, dass der Betrieb hochwasserbetroffen ist. Weiters muss der Betrieb alle in Anspruch genommenen Unterstützungsleistungen bekanntgeben:
- Heizungsaustausch: der Fernwärmevorrang entfällt
- Hochwasserzuschlag von 2.500 € für den Tausch eines erneuerbaren Heizsystems
- Für Heizungen < 100 kW gilt: Förderungsanträge sind bis 31.12.2025 möglich, Förderungsanträge sind nach Umsetzung des Projekts, spätestens jedoch 6 Monate nach Rechnungslegung zu stellen
- Für Heizungen > 100 kW: Förderungsanträge sind vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung von Leistungen (ausgenommen Planungsleistungen) bis 31.03.2025 möglich
- Thermische Bauteilsanierung: das Mindestalter des zu sanierenden Gebäudes von 15 Jahren entfällt. Förderanträge sind nach Projektumsetzung, spätestens jedoch 6 Monate nach Rechnungslegung bis 31.12.2025 zu stellen
- Umfassende Gebäudesanierungen: Das Gebäudemindestalter entfällt, die erforderliche Reduktion des Heizwärmebedarfs muss lediglich mindestens 25 % betragen, die Begrenzung des Förderbetrags pro jährlich reduzierter Kilowattstunde Heizwärmebedarf entfällt. Anträge sind bis 31.03.2025 vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung von Leistungen (ausgenommen Planungsleistungen) möglich.
Nähere Detailinfos für Betriebe und Gemeinden auf www.umweltfoerderung.at
Förderübersicht: Hilfe für hochwasserbetroffene Privathaushalte (umweltfoerdreung.at)
Richtlinie: Infoblatt_fuer_hochwasserbetroffene_Privathaushalte_2024.pdf (umweltfoerderung.at)
Registrierungen: Privatpersonen | Umweltförderung (umweltfoerderung.at)
Förderungen für Gemeinden: Kommunales Förderzentrum
Stand: 06.11.2024
Unterstützungsangebote
Katastrophenbeihilfe durch das Land NÖ
Der Schaden ist bei der eigenen Gemeinde zu melden. Die Schadenerhebungskommissionen sind in den jeweiligen Gemeinden im Regelfall bereits unterwegs. In weiterer Folge übermittelt die Gemeinde das Schadenserhebungsprotokoll an das Land NÖ, wo die Schadenssumme ermittelt wird. Die Beihilfe beträgt mindestens 50 % des anerkannten Gesamtschadens. Bei Härtefällen soll der Ersatz darüber hinaus bis zu 80 % ausmachen. Informationen finden Sie auf der Website des Landes NÖ.
Land Niederösterreich: Soforthilfe jetzt beantragen
AKNÖ-Katastrophenhilfe
Die NÖ Arbeiterkammer stellt eine eigene Katastrophenhilfe in der Höhe von bis zu 1.000 Euro als Unterstützung für die Beseitigung von Schäden an Häusern und Wohnungen zur Verfügung. Hier können Sie den Antrag herunterladen.
ÖGB-Katastrophenfonds
Der ÖGB bietet durch den Katastrophenfonds rasche und unbürokratische finanzielle Hilfe bei Schäden durch Hochwasser. Den Antrag können Sie bei der jeweiligen Gewerkschaft oder in den ÖGB-Regionalsekretariaten einreichen, in NÖ unter niederoesterreich@gpa.at. Sie müssen zumindest 2 Jahre Gewerkschaftsmitglied sein, die Unterstützung liegt zwischen 250 und 400 Euro.
Katastrophenfonds der Caritas bzw. im Rahmen von Österreich hilft Österreich
Die Caritas steht mit Hilfe und finanzieller Unterstützung bereit. Bei lokalen Sprechstunden werden Schäden aufgenommen und gegebenenfalls Soforthilfe initiiert. Betroffene können auch die Hochwasser-Hotline der Caritas unter 05 17 76 300 anrufen. Alternativ finden Sie Informationen auch bei Österreich hilft Österreich. Die maximale Auszahlungssumme beträgt 2.100 Euro pro Haushalt.
Berücksichtigung bei der ArbeitnehmerInnenveranlagung
Die Beseitigung von Hochwasserschäden kann als außergewöhnliche Belastung ohne Selbstbehalt im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung (Lohnsteuerausgleich) geltend gemacht werden.
Das Finanzministerium hat die wichtigsten Eckpunkte hinsichtlich der steuerlichen Erleichterungen, auch für Betriebe, in einer Information zusammengefasst und veröffentlicht: Information des BMF über steuerliche Maßnahmen im Zusammenhang mit der Hochwasserkatastrophe im Herbst 2024.
Familienhärteausgleich-Hochwasserhilfe
Finanzielle Unterstützungen (Überbrückungshilfen) zur Beseitigung oder Milderung einer Notsituation können gewährt werden, wenn die Familienbeihilfe bezogen wird und alle anderen Möglichkeiten (Unterhaltsanspruch, Sozialhilfe, Wohnbeihilfe,…) nicht ausreichen, um eine finanzielle Notsituation zu bewältigen: Familienhärteausgleich-Hochwasserhilfe
Österreich hilft Österreich
Gewährung einer Überbrückungshilfe von max. 2.100 Euro für private Hauptwohnsitze. Download Antrag: Österreich Hilft Österreich (orf.at). Gemeinsames Ausfüllung des Antrags bei folgenden Hilfsorganisationen: Caritas, Diakonie, Hilfswerk, Österreichisches Rotes Kreuz, Volkshilfe. Die Anträge werden zentral erfasst und geprüft, um Doppelförderungen auszuschließen. Die Auszahlung erfolgt binnen weniger Tage durch die Caritas der Erzdiözese Wien im Auftrag von Österreich hilft Österreich.
Informationen und Unterstützungen für Betriebe
WKO: Hochwasser – Unterstützungen, Services und Informationen, Betriebe mit Kapazitäten, Kurzarbeit
EVN Hochwasserhilfe „Neubeginn“
EVN Pumpenhilfe: Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher, die ihre Keller und Häuser vom Wasser freipumpen und trocknen müssen, erhalten eine Gutschrift in der Höhe von 45 Euro pro Strombezugsanlage (entspricht dem halben durchschnittlichen Stromverbrauch einer Bezugs-Energieanlage in einem Monat). Die EVN stellt für diese Soforthilfe insgesamt bis zu 5 Mio. Euro zur Verfügung. Details und Einreichmöglichkeiten finden Sie auf www.evn.at.
Fachfirmen zur Sanierung von Wasserschäden
- Mibag Sanierungs GmbH in St. Pölten
- Rokutec Leckortungstechnik e.U. in Purkersdorf
- SANTROFIX Brand- & Wasserschadensanierung GmbH in Langenzersdorf
- Polar Entfeuchtung & Sanierung Gmbh in Purgstall an der Erlauf
- Feuer & Wasser Schadensanierung Ofner GesmbH in Weikersdorf am Steinfelde
- Sorglos24 GmbH
- Emasan Bau GmbH
- Polygon in Wiener Neudorf
- Schedl & Lentze Malermeister & Trockenleger in Schwechat
- ADAMEK Facility Service GmbH in St. Pölten, Wien, Amstetten und Dietach
- ETS Trocknung & Sanierung
- SANAG Sanierung GmbH
- SMS Group
- SOLUTO
- WABS
- DRYSTAR
- Belfor
- Eisbär
- Bugkel
- Schimmelexperte
- Sanair
- Maler Denner
Fachfirmen zur Geruchsbeseitigung
AK-Sonderreinigung: Geruchsbeseitigung
ETS Österreich: Geruchsneutralisierung
Geräte, die zur Geruchsbeseitigung beitragen:
- Ozongeneratoren
- Plasmafeldionisatoren
- Luftreiniger mit Aktivkohlefilter
Firmen mit Trocknungsgeräten und für Pelletsabsaugung
- Propellets: Entsorgungsunternehmen zur Absaugung von Pellets
- Polar Entfeuchtung & Sanierung Gmbh in Purgstall an der Erlauf
- ETS Egger GmbH in St. Pölten
- entfeuchter.at.gmbH in Lengenfeld
- Mibag Sanierungs GmbH in St. Pölten
- DRYSTAR in Wien
- Boels
- Oder fragen Sie beim Baumarkt in Ihrer Nähe nach!
Heizung: Betriebe mit Kapazitäten und mobile Heizzentralen
- WKO: Hochwasser – Unterstützungen, Services und Informationen, Betriebe mit Kapazitäten, Kurzarbeit
- HeizRent: Mobile Heizzentralen von 3 kW bis 1000 kW
- ENERENT: Mobile Heizzentralen mieten
- energy4rent: Mobile Heizzentralen bis 15 MW
- ENERGY MODE: Mobile Energieversorgung Österreich
Links zu Ratgebern und Infoseiten
- Zivilschutz Österreich: Ratgeber "Hochwasser"
- Bundesverband für Schimmelsanierung und technische Bauteiltrocknung – Die Plattform für unabhängige Information
- Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus: Leitfaden "Eigenvorsorge bei Oberflächenabfluss"
- BauMigo: Wasserschaden - erkennen, sanieren, geltend machen
- BauMigo: Feuchtigkeit in der Wand richtig messen
- Infoholz: Leitfaden "Sanierung von hochwassergeschädigten Holzhausbauten"
- Verbraucherzentrale: Schäden durch Hochwasser - Tipps für die Sanierung und Handwerkersuche
- Deutsche Schadenshilfe: Estrichtrocknung (nach Wasserschaden) - Dauer, Verfahren, Kosten
- Propellets: Wasser im Keller - Tipps und Kontakte
- EWO Austria: Tipps für Heizölkunden in den Hochwassergebieten
- Naturland NÖ: Informationen zum Trinkwasser
- AKNÖ: Katastrophenschäden
- Land NÖ: Wasserstandsnachrichten und Hochwasserprognosen
- Land NÖ: Hydrologische Daten - Land Niederösterreich
- HORA: Hochwasserrisikozonierung
Persönliche Beratung
Hotline
Bei weiteren Fragen sind unsere Expertinnen und Experten persönlich für Sie da:
T +43 2742 221 44, office@energieberatung-noe.at
Sie können uns Ihr Anliegen auch im Rückruf-Formular übermitteln. Wir rufen Sie gerne zurück!
Für Hochwasserbetroffene ist die Vor-Ort-Energieberatung kostenlos.
Vor-Ort-Beratungen
Es können Vor-Ort-Beratungen bei der Bauberatung von NÖ Gestalten gebucht werden: Bauberatung für Private - Niederösterreich GESTALTE(N)
Für Hochwasserbetroffene entfällt der Umkostenbeitrag von 90 Euro.