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Energie- und Umweltagentur des Landes Niederösterreich
Energieberatung Niederösterreich

Das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG)

Der zentrale Schritt, um die Energiewende zu schaffen, ist die Ökologisierung der Stromerzeugung. Mit dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) setzt die Bundesregierung nun diese wichtige Reform des Energiesektors um!

Photovoltaikanlagen sorgen für Erneuerbaren Strom.
Das Erneuerbaren Ausbau Gesetz ist ein zentraler Schritt in Richtung Energiewende.

Österreich soll bis 2030 (bilanziell) zu 100 Prozent mit Strom aus Erneuerbaren versorgt werden und alle Menschen in Österreich können und sollen Teil der Energiewende werden. Das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) konkretisiert einerseits die ambitionierten Ausbauziele je Energieträger und die dazugehörigen Fördersysteme, andererseits das jährliche Fördervolumen und Förderbedingungen. Darüber hinaus ermöglicht es auch für jeden von uns Strom zu erzeugen und zu verkaufen.

Ausbau Ökostromerzeugung sozial verträglich

Das vom Nationalrat beschlossene EAG sieht einen ambitionierten Ausbau der erneuerbaren Energien bis 2030 vor – unter Einhaltung strenger ökologischer Kriterien.  Bis 2030 soll die Stromproduktion aus Erneuerbaren in Österreich um 27 Terrawattstunden (TWh) gesteigert werden. 11 TWh sollen mithilfe von Photovoltaik erbracht werden, 10 TWh durch Windkraft, 5 TWh durch Wasserkraft und 1 TWh entfällt auf Biomasse. In Summe sollen also nochmal rund 50 Prozent der aktuellen heimischen Ökostromproduktion hinzukommen. Dazu wird jährlich eine Milliarde Euro in den Ausbau der Erneuerbaren investiert – und das bis zum Jahr 2030.

Auch die Finanzierung wurde sozial verträglich gestaltet: Neben der Befreiung von allen Ökostrom-Abgaben für einkommensschwache Haushalte (GIS-befreit) zahlen Haushalte mit geringem Einkommen, die nicht unter diese Kategorie fallen, künftig jährlich maximal 75 Euro. Davon profitieren rund 550.000 Haushalte.

Prämien, Förderungen und Investitionen

Für künftige Stromerzeugung aus Erneuerbaren und für erneuerbare Gasbereitstellung werden sowohl Förderungen in Form von gleitenden Marktprämien als auch Investitionszuschüssen eingesetzt.

Für die Stromerzeugung aus Wasserkraft, Photovoltaik, fester Biomasse und Biogas sowie Windkraft sollen Marktprämien die bisher bekannten Einspeisetarife ersetzen und die Differenz zwischen den höheren Produktionskosten für Erneuerbare und dem durchschnittlichen Marktpreis für Strom ausgleichen. Die Förderdauer beträgt hierbei 20 Jahre ab Inbetriebnahme. Zusätzlich kann für bestehende Biomasse- und Biogasanlagen noch eine Nachfolge-Marktprämie bis zum Ablauf des 30. Betriebsjahres der Anlage gewährt werden.

Für Photovoltaikanlagen bis 1.000 kW gibt es alternativ auch Investitionszuschüsse – ebenso für Windkraftanlagen bis 1 MW und Stromspeicher. Auch der Ausbau von Wasserstoff und grünem Gas wird künftig mit jährlich 80 Millionen Euro gefördert.

Energie­gemeinschaften als Turbo

Im Gesetz geregelt ist auch die Gründung von Energiegemeinschaften – diese ermöglichen Privatpersonen, Gemeinden und auch Betrieben erneuerbaren Strom zu erzeugen und zu begünstigten Konditionen mit anderen Mitgliedern der Energiegemeinschaft zu teilen. Diese Energiegemeinschaften produzieren, verbrauchen, handeln und speichern den erneuerbaren Strom – gemeinsam! Energiegemeinschaften können lokal oder regional umgesetzt werden und zeichnen sich durch deutlich reduzierte Netzkosten aus.

Auch in Niederösterreich bringt das Gesetz den notwendigen Aufwind für Energiegemeinschaften und BürgerInnen­beteiligungsmodelle werden weiterhin wichtige Instrumente bleiben! Informieren Sie sich laufend über Ihre Möglichkeiten einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten!

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